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Wirtschaftsrecht
09.06.2009
Wirtschaftsrecht
OLG München: Zur Aufnahme der Gesellschafterliste

Mit Beschluss vom 27.5.2009 - 31 Wx 38/09 - hat das OLG München entschieden: Gegen die Verfügung des Registergerichts, mit der eine vom Notar eingereichte

Gesellschafterliste beanstandet wird, ist die Beschwerde statthaft. Die Bescheinigung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 GmbHG ist auch dann zu erteilen, wenn die vorhergehende Liste vor dem 1.11.2008 eingereicht worden ist.

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