Bundesrat: Zustimmung zum Schutz vor Kontopfändung
Wer in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, soll künftig besser geschützt werden. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Reform der Kontopfändung am 15.5.2009 zugestimmt. Sie schafft einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen von Gläubigern und Schuldnern.
Die Reform ändert jene Vorschriften der Zivilprozessordnung, die den Kontopfändungsschutz betreffen. Jeder Inhaber eines Girokontos soll künftig von seiner Bank verlangen können, dass sein Konto als so genanntes Pfändungsschutzkonto geführt wird. Auf diesem Konto können künftig Geldeingänge in Höhe eines Sockelbetrages von zur Zeit 985,15 Euro monatlich pfändungsfrei gestellt werden. Erstmals sind auch die Girokonten Selbstständiger geschützt.
(Quelle: Bundresregierung online vom 15.5.2009)