BGH: Aufklärungspflicht des Mietwagenunternehmers bei möglichen Schwierigkeiten der Durchsetzung des Unfallersatztarifs
Mit Urteil vom 25.3.2009 - XII ZR 117/07 - hat der BGH entschieden: Bietet der Mietwagenunternehmer dem Unfallgeschädigten einen besonderen für Unfallersatzfahrzeuge entwickelten Tarif an, der über dem Normaltarif auf dem örtlich relevanten Markt liegt, und besteht daher die Gefahr, dass die Haft-pflichtversicherung des Schädigers nicht den vollen Tarif erstattet, so muss er den Mieter darüber aufklären (Fortführung der Senatsurteile vom 28.6.2006 - XII ZR 50/04 - NJW 2006, 2618, BGHZ 168, 168 und vom 24.10.2007 - XII ZR 155/05 - NJW-RR 2008, 470).