BFH, Beschluss vom 19.2.2009 - II E 1/09LEITSATZWird im Rahmen eines Rechtsstreits über die gesonderte Feststellung des Grundstückswerts für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer darüber gestritten, ob das Grundstück im Erwerbszeitpunkt zu mehr
Der BFH hat durch Beschluss vom 19.2.2009 – II E 1/09 – entschieden: Wird über die gesonderte Feststellung des Grundstückswerts für Zwecke der Erbschaftoder Schenkungsteuer darüber gestritten, ob das Grundstück als Grundstücksart „Betriebsgrundstück“
BFH, Urteil vom 22.1.2009 - IV R 90/05Vorinstanz: FG Berlin vom 24.8.2005 - 6 K 6080/02 (EFG 2006, 755)LEITSÄTZE1. Mit dem Ausscheiden des stillen Gesellschafters aus einer atypisch stillen Gesellschaft geht der Verlustvortrag verloren, soweit der
Durch Urteil vom 22.1.2009 – IV R 90/05 – hat der BFH entschieden: 1. Mit dem Ausscheiden des stillen Gesellschafters aus einer atypisch stillen Gesellschaft geht der Verlustvortrag verloren, soweit der Fehlbetrag auf den ausscheidenden
Der Anbieter eines Altersversorgungsvertrags oder einer betrieblichen Altersversorgung hat dem Steuerpflichtigen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck den Betrag der im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen jeweils gesondert mitzuteilen.
Gericht:FG Düsseldorf 8. SenatEntscheidungsdatum:10.02.2009Streitjahr:1993Aktenzeichen:8 V 2459/08 A (H)Dokumenttyp:BeschlussQuelle: Normen:§ 119 Abs 1 AO, § 71 AO, § 5 AO, § 370 AO, § 27 StGBHaftungsbescheid gegenüber Mitarbeitern einer Bank, die
BFH, Urteil vom 8.10.2008 - I R 63/07Vorinstanz: FG Hessen vom 3.7.2007 - 8 K 415/05 (EFG 2008, 178)LEITSATZEine tatsächliche Verständigung im Steuerfestsetzungsverfahren ist nicht schon deshalb unwirksam, weil sie zu einer von einem Beteiligten
BFH, Beschluss vom 29.10.2008 - I B 160/08Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg vom 8.7.2008 - 13 V 9389/07Volltext des Beschlusses: //BBONLINE BBL2009-g-gunter www.betriebs-berater.deLeitsatz (d. Red.)1. Die Erstreckung der Abzugsregelungen auf alle
BFH, Urteil vom 14.1.2009 - I R 36/08Vorinstanz: FG Hamburg vom 26.2.2008 - 2 K 54/07 (EFG 2008, 1142)LEITSÄTZE1. Zu den Finanzunternehmen i.S. des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002 gehören auch Holding- und Beteiligungsgesellschaften i.S. von § 1 Abs. 3
In seinem Urteil vom 14.1.2009 – I R 36/08 – hat der BFH wie folgt entschieden: Zu den Finanzunternehmen i. S. des § 8b Abs. 7 S. 2 KStG 2002 gehören auch Holding- und Beteiligungsgesellschaften i. S. von § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG. Der Begriff des
Mit Urteil vom 26.11.2008 – I R 56/05 – hat der BFH entschieden, dass die Verwendungsreihenfolge für eine Gewinnausschüttung auch dann gemäß § 28 Abs. 4 KStG 1996 festgeschrieben wird, wenn nur einem Gesellschafter eine Steuerbescheinigung erteilt
BFH, Urteil vom 26.11.2008 - I R 56/05Vorinstanz: FG Hamburg vom 29.4.2005 - III 371/02 (EFG 2005, 1470)LEITSÄTZE1. Die Verwendungsreihenfolge für eine Gewinnausschüttung wird auch dann gemäß § 28 Abs. 4 KStG 1996 festgeschrieben, wenn nur einem
BFH, Beschluss vom 9.1.2009 - IV B 27/08Vorinstanz: FG Niedersachsen vom 24.1.2008 - 11 K 236/98LEITSATZDer Übernahmegewinn nach den §§ 4 ff. UmwStG 1995 war nicht gemäß § 32c EStG 1996 tarifbegünstigt.EStG (1996) § 32c; GewStG § 7; UmwStG 1995 §§ 4
Durch Beschluss vom 9.1.2009 – IV B 27/08 – hat der BFH entschieden: Der Übernahmegewinn nach §§ 4ff. UmwStG 1995 war nicht gemäß § 32c EStG 1996 tarifbegünstigt. Durch die Begrenzung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommensteuer soll ein Ausgleich
Durch Urteil vom 10.2.2009 – 8 V 2459/08 A (H) – hat das FG Düsseldorf entschieden, dass Bankmitarbeiter grundsätzlich auch wegen Mithilfe bei einer Steuerhinterziehung auf Ersatz desjenigen Schadens in Anspruch genommen werden können, den der Fiskus
Durch Schreiben vom 18.3.2009 – IV C 2 – S 3015/0 – (2009/0006922) hat das BMF die Standarddeckungsbeiträge zur Durchführung der Klassifikation nach §§ 163, 164 BewG bekannt gegeben. Sie beruhen auf den Ermittlungen des Kuratoriums für Technik und
Mit Urteil vom 9.12.2008 – VII R 47/07 – hat der BFH entschieden, dass Kontrollmitteilungen anlässlich einer Bankenprüfung mit Bezug auf legitimationsgeprüfte Guthabenkonten oder Depots dann zulässig sind und gleichwohl den Kernbestand des
Der BFH hat mit Urteil vom 26.2.2009 – II R 69/06 – entschieden, dass die Schenkung eines zum Teil von der Familie selbst bewohnten Hauses in Bezug auf diesen Teil nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung anteilig