BFH, Urteil vom 26.11.2008 - X R 20/07Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz vom 13.6.2006 - 1 K 2590/05 (EFG 2007, 1312)LEITSÄTZE1. Will die Finanzbehörde nach Eingang einer wegen des Vorliegens eines Sperrgrunds nicht wirksamen strafbefreienden Erklärung
BFH, Urteil vom 11.12.2008 - VI R 9/05Vorinstanz: FG Köln vom 24.11.2004 - 12 K 5350/01 (EFG 2005, 1438)LEITSÄTZE1. Erhält ein Arbeitnehmer Leistungen aus einer durch Beiträge seines Arbeitgebers finanzierten Gruppenunfallversicherung, die ihm keinen
BFH, Urteil vom 28.10.2008 - VIII R 73/06Vorinstanz: FG Nürnberg vom 22.2.2006 - V 280/2004LEITSATZEine Personengesellschaft entfaltet keine Tätigkeit, die die Ausübung eines freien Berufs i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG darstellt, wenn sie als
BFH, Urteil vom 28.10.2008 - VIII R 69/06Vorinstanz: FG Nürnberg vom 22.2.2006 - V 279/2004LEITSÄTZE1. Ist an einer Personengesellschaft (Untergesellschaft) eine andere Personengesellschaft (Obergesellschaft) beteiligt, dann entfaltet die
BFH, Urteil vom 15.1.2009 - VI R 22/06Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 23.11.2005 - 12 K 70/04 (EFG 2006, 1759)LEITSATZEine nur Führungskräften eines Unternehmens vorbehaltene Abendveranstaltung stellt mangels Offenheit des Teilnehmerkreises
Durch Urteil vom 15.1.2009 – VI R 22/06 – hat der BFH entschieden, dass eine nur Führungskräften eines Unternehmens vorbehaltene Abendveranstaltung mangels Offenheit des Teilnehmerkreises keine zur pauschalen Besteuerung des geldwerten Vorteils
BFH, Beschluss vom 19.2.2009 - II E 1/09LEITSATZWird im Rahmen eines Rechtsstreits über die gesonderte Feststellung des Grundstückswerts für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer darüber gestritten, ob das Grundstück im Erwerbszeitpunkt zu mehr
Der BFH hat durch Beschluss vom 19.2.2009 – II E 1/09 – entschieden: Wird über die gesonderte Feststellung des Grundstückswerts für Zwecke der Erbschaftoder Schenkungsteuer darüber gestritten, ob das Grundstück als Grundstücksart „Betriebsgrundstück“
BFH, Urteil vom 22.1.2009 - IV R 90/05Vorinstanz: FG Berlin vom 24.8.2005 - 6 K 6080/02 (EFG 2006, 755)LEITSÄTZE1. Mit dem Ausscheiden des stillen Gesellschafters aus einer atypisch stillen Gesellschaft geht der Verlustvortrag verloren, soweit der
Durch Urteil vom 22.1.2009 – IV R 90/05 – hat der BFH entschieden: 1. Mit dem Ausscheiden des stillen Gesellschafters aus einer atypisch stillen Gesellschaft geht der Verlustvortrag verloren, soweit der Fehlbetrag auf den ausscheidenden
Der Anbieter eines Altersversorgungsvertrags oder einer betrieblichen Altersversorgung hat dem Steuerpflichtigen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck den Betrag der im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen jeweils gesondert mitzuteilen.
Gericht:FG Düsseldorf 8. SenatEntscheidungsdatum:10.02.2009Streitjahr:1993Aktenzeichen:8 V 2459/08 A (H)Dokumenttyp:BeschlussQuelle: Normen:§ 119 Abs 1 AO, § 71 AO, § 5 AO, § 370 AO, § 27 StGBHaftungsbescheid gegenüber Mitarbeitern einer Bank, die
BFH, Urteil vom 8.10.2008 - I R 63/07Vorinstanz: FG Hessen vom 3.7.2007 - 8 K 415/05 (EFG 2008, 178)LEITSATZEine tatsächliche Verständigung im Steuerfestsetzungsverfahren ist nicht schon deshalb unwirksam, weil sie zu einer von einem Beteiligten
BFH, Beschluss vom 29.10.2008 - I B 160/08Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg vom 8.7.2008 - 13 V 9389/07Volltext des Beschlusses: //BBONLINE BBL2009-g-gunter www.betriebs-berater.deLeitsatz (d. Red.)1. Die Erstreckung der Abzugsregelungen auf alle
BFH, Urteil vom 14.1.2009 - I R 36/08Vorinstanz: FG Hamburg vom 26.2.2008 - 2 K 54/07 (EFG 2008, 1142)LEITSÄTZE1. Zu den Finanzunternehmen i.S. des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG 2002 gehören auch Holding- und Beteiligungsgesellschaften i.S. von § 1 Abs. 3
In seinem Urteil vom 14.1.2009 – I R 36/08 – hat der BFH wie folgt entschieden: Zu den Finanzunternehmen i. S. des § 8b Abs. 7 S. 2 KStG 2002 gehören auch Holding- und Beteiligungsgesellschaften i. S. von § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG. Der Begriff des
Mit Urteil vom 26.11.2008 – I R 56/05 – hat der BFH entschieden, dass die Verwendungsreihenfolge für eine Gewinnausschüttung auch dann gemäß § 28 Abs. 4 KStG 1996 festgeschrieben wird, wenn nur einem Gesellschafter eine Steuerbescheinigung erteilt
BFH, Urteil vom 26.11.2008 - I R 56/05Vorinstanz: FG Hamburg vom 29.4.2005 - III 371/02 (EFG 2005, 1470)LEITSÄTZE1. Die Verwendungsreihenfolge für eine Gewinnausschüttung wird auch dann gemäß § 28 Abs. 4 KStG 1996 festgeschrieben, wenn nur einem