: Änderung des Energiesteuergesetzes
Der Bundesrat hat am 10.7.2009 das im Bundestag am 19.6.2009 verabschiedete Gesetz passieren lassen. Aufgrund der konjunkturellen Lage und zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen deutscher Agrarbetriebe sollen bei der Agrardiesel-Steuervergütung sowohl der 350 Euro-Selbstbehalt als auch die Verbrauchsobergrenze von 10 000 Litern/Jahr für 2008 und 2009 ausgesetzt werden. Das Gesetz steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der EU-Kommission.
www.bundesrat.de/cln_090/nn_8690/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/860-sitzung/to-node.html?__nnn=true