BMF: Anwendungs- und Zweifelsfragen zur Abgeltungsteuer
Im Schreiben vom 15.6.2009 – IV C 1 – S 2000/07/ 0009 – hat sich das BMF zur Abgeltungsteuer geäußert. Dies betrifft u. a. die Kapitalerhöhung gegenEinlage( § 20Abs. 4aEStG), diezeitlicheBefristung des Freistellungsauftrags ab 2009, Vermögensverwaltungsverträgeu. v. m.