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Steuerrecht
17.07.2009
Steuerrecht
BFH: Unentgeltlicher Erwerb von Kapitalgesellschaftsanteilen

Der BFH hat durch Urteil vom 25.2.2009 – IX R 26/08 – entschieden: Der unentgeltliche Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft i. S. v. § 17 Abs. 1 S. 5 EStG 1999 umfasst auch die nach einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln dem unentgeltlichen Erwerber der Altaktien zugeteilten neuen Aktien. Maßgeblich ist allein das Verhältnis der alten zu den jungen Aktien. Durch die Gewährung kostenloser Bezugsrechte oder die Ausgabe von Gratisaktien erwirbt deren Inhaber unentgeltlich einen Anteil an den stillen Reserven, die in entsprechender Höhe aus der Substanz der Stammaktien ausscheiden. Die Kapitalerhöhung führt wirtschaftlich zu einer Abspaltung der in den Stammaktien verkörperten Substanz und lediglich in der Folge zu einer Abspaltung eines Teils der ursprünglichen Anschaffungskosten. Dies bedeutet aber zugleich, dass maßgeblicher Erwerbsvorgang sowohl für die Altaktien wie für die jungen Aktien die ursprüngliche Anschaffung der Stammaktien ist.
 
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1555-2

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