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Steuerrecht
24.07.2009
Steuerrecht
BFH: Betriebsvermögensmäßige Verflechtung bei Betriebsaufspaltung

Der BFH hat durch Urteil vom 14.5.2009 - IV R 27/06 - entschieden: Bei einer Betriebsaufspaltung sind Besitz- und Betriebsgesellschaft dann betriebsvermögensmäßig miteinander verbunden, wenn sich die personelle Verflechtung aus der Beteiligung an den Gesellschaften ergibt und nicht nur auf einem rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnis beruht (Konkretisierung des BFH-Beschlusses vom 26.3.1993 - III S 42/92, BStBl. II 1993, 723). Allein der Umstand, dass die Beteiligung an der Betriebsgesellschaft bei der Besitzgesellschaft nicht zum Betriebsvermögen gehört, ist für die Frage der betriebsvermögensmäßigen Verflechtung nicht ausschlaggebend. Maßgeblich ist insoweit allein, dass die Verflechtung nicht auf einem rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnis beruht, sondern sich aus der

Beteiligung an der Betriebsgesellschaft ergibt.

 

Der BFH hat auch klargestellt, dass der Steuerpflichtige einen Anspruch auf die im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde stehende Gewährung einer Steuervergünstigung nach § 3 Abs. 1 ZRFG hat, wenn die Finanzverwaltung in einschlägigen Verwaltungsanweisungen eine dahingehende Selbstbindung eingegangen ist.

Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1611-6

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