BFH: Betriebsvermögensmäßige Verflechtung bei Betriebsaufspaltung
Der BFH hat durch Urteil vom 14.5.2009 - IV R 27/06 - entschieden: Bei einer Betriebsaufspaltung sind Besitz- und Betriebsgesellschaft dann betriebsvermögensmäßig miteinander verbunden, wenn sich die personelle Verflechtung aus der Beteiligung an den Gesellschaften ergibt und nicht nur auf einem rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnis beruht (Konkretisierung des BFH-Beschlusses vom 26.3.1993 - III S 42/92, BStBl. II 1993, 723). Allein der Umstand, dass die Beteiligung an der Betriebsgesellschaft bei der Besitzgesellschaft nicht zum Betriebsvermögen gehört, ist für die Frage der betriebsvermögensmäßigen Verflechtung nicht ausschlaggebend. Maßgeblich ist insoweit allein, dass die Verflechtung nicht auf einem rein tatsächlichen Herrschaftsverhältnis beruht, sondern sich aus der
Beteiligung an der Betriebsgesellschaft ergibt.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1611-6