Mit Urteil vom 9.12.2008 – VII R 47/07 – hat der BFH entschieden, dass Kontrollmitteilungen anlässlich einer Bankenprüfung mit Bezug auf legitimationsgeprüfte Guthabenkonten oder Depots dann zulässig sind und gleichwohl den Kernbestand des
Der BFH hat mit Urteil vom 26.2.2009 – II R 69/06 – entschieden, dass die Schenkung eines zum Teil von der Familie selbst bewohnten Hauses in Bezug auf diesen Teil nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung anteilig
Der BFH hat mit Urteil vom 3.12.2008 – II R 19/ 08 – entschieden: 1. Legt der Steuerpflichtige zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts das Gutachten eines Sachverständigen für Grundstücksbewertung vor und gelangt der Gutachter nach einer
BESCHLUSS DES GERICHTSHOFS (Dritte Kammer)27. November 2008„Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 33 Abs. 1 - Begriff der Umsatzsteuer - Grunderwerbsteuer"In der Rechtssache C‑156/08betreffend ein
Das BMF hat mit Schreiben vom 17.3.2009 – IV C 2 – S 3102/07/0001 – den Basiszinssatz für das vereinfachte Ertragswertverfahren gem. § 203 Abs. 2 BewG i.d.F. des ErbStRG vom 24.12.2008 (BGBl. I 2008, 3018) bekannt gegeben: Im Zeitraum vom 1.1.2007
BFH, Urteil vom 30.7.2008 - XI R 67/07Vorinstanz: FG Niedersachsen vom 3.5.2007 - 5 K 232/02 (EFG 2007, 1282)LEITSÄTZE1. Eine Lieferung gilt auch dann bei Beginn der Versendung in einem anderen Mitgliedstaat als dort ausgeführt (§ 3 Abs. 6 Satz 1
BFH, Urteil vom 9.12.2008 - VII R 47/07Vorinstanz: FG Münster vom 16.3.2007 - 11 K 4627/03 AO (EFG 2007, 970)LEITSÄTZE1. Kontrollmitteilungen aus Anlass von Bankenprüfungen sind, wenn keine legitimationsgeprüften Konten oder Depots betroffen sind,
BFH, Urteil vom 26.2.2009 - II R 69/06Vorinstanz: FG Nürnberg vom 5.10.2006 - IV 292/2003 (EFG 2007, 207LEITSÄTZE1. Nutzen Eheleute nur einen Teil des Hauses zu eigenen Wohnzwecken, während der andere Teil von Dritten bewohnt wird oder anderen als
BFH, Urteil vom 3.12.2008 - II R 19/08Vorinstanz: FG München vom 1.8.2007 - 4 K 4260/05 (EFG 2007, 1746)LEITSÄTZE1. Legt der Steuerpflichtige zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts das Gutachten eines Sachverständigen für Grundstücksbewertung
Das BMF hat durch Schreiben vom 17.3.2009 – IV C 2 – S 3104/09/10001– dieVervielfältiger zusammengestellt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen/Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1.1.2007 bis 31.12.2007 und ab 1.1.2008
Durch Schreiben vom 12.3.2009 – IV C 5 – S 2334/08/10010 – hat das BMF klargestellt, dass das Urteil des BFH vom 28.1.2008 – VI R 52/07 – nicht über den Einzelfall hinaus angewendet wird und dass die Ausführungen im BMF-Schreiben vom 23.10.2008 – IV
BFH, Urteil vom 20.8.2008 - I R 29/07Vorinstanz: FG Hamburg vom 9.3.2007 - 6 K 181/05 (EFG 2007, 787)LEITSÄTZE1. Eine verdeckte Gewinnausschüttung i.S. des § 8a KStG 2002 führt im Zeitpunkt der Leistung der Fremdkapitalvergütungen zu einem
BFH, Urteil vom 17.12.2008 - IV R 85/06Vorinstanz: FG Hamburg vom 29.5.2006 - 5 K 120/03 (EFG 2006, 1585)LEITSATZBei der Beantwortung der Frage, ob eine Personengesellschaft wegen Überschreitung der sog. Drei-Objekt-Grenze den Bereich der privaten
BFH, Urteil vom 10.12.2008 - II R 55/07Vorinstanz: FG Mecklenburg-Vorpommern vom 17.10.2007 - 3 K 233/07LEITSATZVor Einführung des § 5 Abs. 3 GrEStG war die Steuervergünstigung des § 5 Abs. 2 GrEStG ganz oder teilweise zu versagen, wenn zwischen den
Der BFH hat durch Urteil vom 10.12.2008 – II R 55/07 – entschieden: Vor Einführung des § 5 Abs. 3 GrEStG war die Steuervergünstigung des § 5 Abs. 2 GrEStG ganz oder teilweise zu versagen, wenn zwischen den Gesellschaftern der erwerbenden Gesamthand
BFH, Urteil vom 18.12.2008 - V R 55/06Vorinstanz: FG Niedersachsen vom 27.4.2006 - 16 K 167/04 (EFG 2006, 1789)LEITSÄTZE1. Dienstleistungen und Vorgänge, die nicht notwendig mit der Vermarktung von Lebensmitteln verbunden sind, sind kennzeichnend für
Ein Party-Service lieferte zubereitete Speisen. Gegen gesondert berechnetes Entgelt überließ er zusätzlich Geschirr und Besteck, das nach Abholung vom Kunden gereinigt wurde. Hierfür wollte er den ermäßigten Steuersatz angewandt wissen. Der BFH hat
Das FG Münster hat durch Urteil vom 23.1.2009 – 10 K 1666/07 L – entschieden, dass die Aufwendungen für die Umrüstung eines Fahrzeugs von Benzin- auf Flüssiggasbetrieb als Kosten der Sonderausstattung in die Bemessungsgrundlage für die sog.