BFH, Urteil vom 15.1.2009 - VI R 37/06Vorinstanz: FG München vom 18.10.2005 - 13 K 1078/03 (EFG 2006, 1666)LEITSÄTZE1. Das Abzugsverbot des § 12 Nr. 4 EStG greift nicht, wenn das Strafgericht dem Steuerpflichtigen zur Wiedergutmachung des durch die
Durch Urteil vom 15.1.2009 – VI R 37/06 – hat der BFH entschieden, dass Ausgleichszahlungen an das geschädigte Tatopfer, die ein Strafgericht dem Steuerpflichtigen zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens nach § 56b Abs. 2 S. 1 Nr.
BFH, Urteil vom 12.2.2009 - VI R 40/07Vorinstanz: FG Niedersachsen vom 18.1.2001 - 11 K 270/99 (EFG 2003, 371)LEITSÄTZE1. Liegt eine vorsätzlich begangene Steuerstraftat vor, ist das Auswahlermessen des FA insoweit vorgeprägt, als die Haftungsschuld
Durch Urteil vom 12.2.2009 – VI R 40/07 – hat der BFH entschieden: Das Auswahlermessen des FA ist bei einer vorsätzlich begangenen Steuerstraftat insofern vorgeprägt, als die Haftungsschuld gegen den Steuerstraftäter festzusetzen ist; eine besondere
BFH, Urteil vom 12.2.2009 - VI R 32/08Vorinstanz: FG Sachsen vom 21.2.2008 - 1 K 1262/07 (EFG 2008, 1551)LEITSATZDie Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft einer angestellten Rechtsanwältin im Deutschen Anwaltverein führt zu Arbeitslohn, wenn
Durch Urteil vom 12.2.2009 – VI R 32/08 – hat der BFH entschieden, dass die Übernahme der Beiträge für die Mitgliedschaft eines angestellten Rechtsanwalts im Deutschen Anwaltverein zu Arbeitslohn führt, wenn der Arbeitgeber nicht im überwiegend
Durch Schreiben vom 7.4.2009 – IV B 8 – S 7100/07/10024 – hat das BMF wie folgt Anweisung erteilt: Mit Urteilen vom 8.10.2008 – V R 61/03 – bzw. – V R 27/06 – hat der BFH entschieden, dass das Legen eines Hausanschlusses durch ein
Durch Schreiben vom 1.4.2009 – IV A 3 – S 0338/07/10010 – hat das BMF zur vorläufigen Steuerfestsetzung Stellung genommen und Ausführungen zum Verfahrens bei Ruhenlassen außergerichtlicher Rechtsbehelfe und der Aussetzung der Vollziehung
BFH, Urteil vom 13.11.2007 - VII R 61/06Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 12.10.2006 - 11 K 2025/06 F (EFG 2007, 13)LEITSÄTZE1. Das FA kann einen durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Haftungsschuldners unterbrochenen
FG des Saarlandes, Urteil vom 12.8.2008 - 2 K 2417/04 (BFH, Aktz.: II R 58/08)LEITSATZ§ 5 Abs. 3 GrEStG kann durch Interpolation zwischen § 5 Abs. 2 GrEStG und der Befreiungsnorm des § 3 Nr. 2 GrEStG eingeschränkt werden. Bei einer Einbringung eines
BFH, Urteil vom 29.1.2009 - V R 46/06Vorinstanz: FG Nürnberg vom 4.8.2006 - II 112/2004 (EFG 2007, 459)LEITSATZ§ 68 Nr. 2 Buchst. b AO umfasst nach seinem Sinn und Zweck nur Einrichtungen, die nicht regelmäßig ausgelastet sind und deshalb
Der BFH hat im Urteil vom29.1.2009 – V R 46/06 – zu der Frage Stellung genommen, ob ein eingetragener Verein, der einem anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege angehört, mit seinen Geschäftsführungs- und Verwaltungsleistungen für
BFH, Urteil vom 18.12.2008 - V R 80/07Vorinstanz: FG Niedersachsen vom 27.9.2007 - 16 K 12/07LEITSÄTZE1. Ein in ein Einfamilienhaus eingebautes Blockheizkraftwerk, mit dem neben Wärme auch Strom erzeugt wird, der ganz oder teilweise, regelmäßig und
Durch Urteil vom 18.12.2008 – V R 80/07 – hat der BFH entschieden: Ein in ein Einfamilienhaus eingebautes Blockheizkraftwerk, mit dem neben Wärme auch Strom erzeugt wird, der ganz oder teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in
Durch Schreiben vom 1.4.2009 – IV C 6 – S 2240/ 08/10008 – hat sich das BMF zur Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit vor dem Hintergrund des BFH-Urteils vom 26.6.2007 – IV R 49/04 – geäußert. Es geht insbesondere auf die
In der Stellungnahme vom 1.4.2009 – IV C 1 – S 2000/07/0009 – hat das BMF Fragen zur Einführung der Abgeltungsteuer ab dem 1.1.2009 beantwortet. Dies betrifft folgende Themen: – Details zum Veranlagungsverfahren wird das BMF in einem gesonderten
Mit Schreiben vom 1.4.2009 – IV B 9 – S 7532/08/ 10001 – hat das BMF klargestellt, dass nunmehr auch Unternehmer i. S. d. § 22 Abs. 5 UStG (Unternehmer des sog. „Straßenhandels“) von der Verpflichtung zur Führung eines Steuerhefts befreit, soweit sie
Durch Schreiben vom 1.4.2009 – IV B 8 – S 7124/ 07/10002 – hat sich das BMF zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des sog. Direktverbrauchs nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz ab dem 1.1.2009 geäußert. Bekanntermaßen ist der Netzbetreiber nach §§ 8,