Das Kabinett hat in seiner Sitzung vom 23.7.2008 den Entwurf für das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf soll u.a. die Strategie, papierbasierte Verfahrensabläufe durch
BFH, Urteil vom 8.4.2008 - VIII R 61/06Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 8.6.2005 - 7 K 5780/03 AOLEITSÄTZE1. Auch gegen gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtete und zur Verweigerung von Auskünften berechtigte Personen, wie Steuerberater und
BFH, Urteil vom 28.11.2007 - I R 94/06Vorinstanz: FG Bremen vom 18.10.2006 - 3 K 87/05 (5) (EFG 2007, 1264)LEITSATZBei der Prüfung, ob ein Gewinnabführungsvertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen ist, ist der Vertrag nach objektiven
BFH, Urteil vom 10.4.2008 - VI R 38/06Vorinstanz: FG Köln vom 27.4.2006 - 10 K 4600/04 (EFG 2006, 1664)Leitsätze:1. Die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch müssen eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten. Kleinere Mängel
Mit Urteil vom 10.4.2008 – VI R 38/06 – hat der BFH entschieden, dass die Aufzeichnungen im Fahrtenbuch eine hinreichende Gewähr für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit bieten müssen, kleinere Mängel aber nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs und
BFH, Urteil vom 29.4.2008 - VIII R 98/04Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 30.6.2004 - 7 K 1882/02 E (EFG 2004, 1686)Leitsatz:Nutzt ein Ehegatte einen Kellerraum des im Miteigentum der Eheleute stehenden Einfamilienhauses als Lagerraum für seine
Mit Urteil vom 29.4.2008 – VIII R 98/04 – hat der BFH wie folgt entschieden. Nutzt ein Ehegatte einen Kellerraum des im Miteigentum der Eheleute stehenden Einfamilienhauses als Lagerraum für seine Arztpraxis, erhöhen die anteilig auf diesen Raum
BMF, 4.7.2008 – IV C 7 – S 2742-a/07/10001 Das BMF äußert sich zu Zweifelsfragen bei der Anwendung der Zinsschranke, u. a. zum Begriff des Fremdkapitals, wobei das Factoring ausführlich behandelt wird (Rz. 29–39 des Schreibens). Im Rahmen der
BMF, 4.7.2008 – IV C 7 – S 2745-a/08/10001Das BMF nimmt zur Anwendung des § 8c KStG Stellung, u. a. zur Frage, welche Sachverhalte einen schädlichen Beteiligungserwerb auslösen können (Rz. 7 des Schreibens: z. B. der Erwerb von Genussscheinen;
BMF, 7.7. 2008 – IV C 1 – S 2211/07/10007 Die Rechtsgrundsätze des Urteils vom15.1.2008 – IX R 45/07 – sind anzuwenden, das BMF-Schreiben vom 9.8.2006 (BStBl. I S. 492) wird aufgehoben.
Mit dem Gesetz soll die steuerliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligungen wird im Rahmen des EStG und des Fünften VermBG erweitert werden. Der derzeitige § 19a EStG wird durch § 3 Nr. 39 EStG-E ersetzt. Hiernach wird der Vorteil des
BFH, Urteil vom 29.11.2007 - IV R 81/05Vorinstanz: FG Münster vom 27.4.2005 - 1 K 4221/03 G,F (EFG 2005, 1206)LEITSATZErhält ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, für die Anschaffung oder Herstellung bestimmter
BFH, Urteil vom 13.2.2008 - I R 75/07Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 27.4.2007 - 9 K 187/04GewStG 1991 § 9 Nr. 7, § 12 Abs. 3 Nr. 4; AStG § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 6Leitsatz:Die gewerbesteuerrechtlichen Kürzungsvorschriften der §§ 9 Nr. 7 und 12 Abs.
Geht es nach dem BMF, so sollen Steuerdaten von Unternehmen künftig elektronisch übermittelt werden. So sieht es der Referentenentwurf eines Steuerbürokratieabbaugesetzes vor. Das Ziel ist gut, wenn ohnehin Steuerbilanz und Daten der Steuererklärung
Gegenstand des mit Urteil vom 13.2.2008 – I R 75/07 – entschiedenen Falles war, ob der Gewinn der GmbH & Co. KG gemäß § 9 Nr. 7 GewStG um Erträge aus Beteiligungen an schweizerischen Beteiligungsgesellschaften zu kürzen war. Erhebliche Frage war, ob
BFH, Urteil vom 17.4.2008 - V R 58/05Vorinstanz: FG Köln vom 16.8.2005 - 9 K 2708/01 (EFG 2005, 1807)UStG 1993 § 4 Nr. 21 Buchst. b; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i und jLeitsätze1. Die Durchführung von eintägigen
Mit Urteil vom17.4.2008 – V R 58/05 – hat der BFH entschieden, dass die Durchführung von eintägigen Fortbildungsseminaren der BStBK für Steuerberater durch einen selbstständigen Referenten gegen Entgelt umsatzsteuerpflichtig ist. § 4 Nr. 21 Buchst. b
Die EU-Kommission will die Vorschriften zur Mehrwertsteuer ändern. Damit wird den Mitgliedstaaten mehr Spielraum eingeräumt, bei bestimmten Dienstleistungen dauerhaft ermäßigte MwSt-Sätze anzuwenden. Der Kommissionsvorschlag betrifft in erster Linie