In dem dem Urteil vom 28.2.2008 - VI R 62/06 - zugrunde liegenden Fall ließ der Kläger in den Jahren 1993 bis 1996 erzielte Einnahmen aus der Ausübung von Aktienoptionen, die er von seinem Arbeitgeber erworben hatte, in seinen ESt-Erklä- rungen vom 6.
Mit Urteil vom24.1.2008 - V R 42/05 - hat der BFHentschieden, dass beim Verkauf eines neu errichteten Gebäudes der über eine„Grundausstattung"hinausgehende Einbau von zusätzlichen Treppen,Wänden, Fenstern, Duschen etc. durch den Verkäufer jedenfalls
Mit dem am 30.4.2008 veröffentlichten Referentenentwurf eines JStG 2009 beschert der Gesetzgeber den Steuerpflichtigen zahlreiche Einzeländerungen. Vorteilhaft sind vor allem die Möglichkeit für Unternehmen, die Buchführung ins EU/EWR-Ausland zu
BFH, Beschluss vom 6.11.2007 - I R 72/06Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 10.8.2006 - 15 K 3204/04 K,G,F (EFG 2007, 288)LEITSATZDie von einem Betrieb gewerblicher Art für die Nutzung öffentlicher Flächen an seine Trägerkörperschaft entrichteten
BFH, Beschluss vom 15.1.2008 - VII B 149/07Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg vom 11.6.2007 - 7 V 7060/07 (EFG 2007, 1711)LEITSÄTZE1. Die Strafverfolgungsbehörde darf zur Sicherstellung dienstrechtlicher Maßnahmen gegen einen Beamten dem
BFH, Urteil vom 15. November 2007 VI R 66/03Vorinstanz: FG Berlin vom 2. Oktober 2003 1 K 1499/02 (EFG 2004, 185)1. Leistet der Arbeitgeber aufgrund des gesetzlichen Forderungsübergangs nach § 115 SGB X eine Lohnnachzahlung unmittelbar an die
Kann die Funktionsverlagerungsverordnung(FVerlVO) internationalenGrundsätzen genügen?Funktionsverlagerungen sind in den OECDVerrechnungspreisleitlinien 1995 in dieserForm nicht enthalten und die entsprechendeArbeitsgruppe der OECD steht in der
BFH, Urteil vom 23.1.2008 - I R 101/06Vorinstanz: FG Köln vom 31.8.2006 - 15 K 444/05 (EFG 2007, 214)LEITSATZGemäß § 8b Abs. 2 KStG 2002 bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder
BFH, Urteil vom 24.1.2008 - V R 3/05Vorinstanz: FG München vom 18.11.2004 - 14 K 5057/01 (EFG 2005, 740)LEITSÄTZE1. § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 1993 setzt Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG nicht zutreffend um. Es ist fraglich,
BFH, Urteil vom 29.1.2008 - I R 85/06Vorinstanz: FG München vom 22.9.2006 - 8 K 1299/06 (EFG 2007, 334)LEITSATZ§ 2a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 EStG 1990 ermöglicht den Abzug eines Verlustes, der aus einer gewerblichen
Mit Urteil vom 23.1.2008 - I R 101/06 - hat derBFH entschieden, dass gemß § 8b Abs. 2 KStG2002 bei der Ermittlung des Einkommens zwarGewinne aus der Verußerung eines Anteils an einerKörperschaft oder Personenvereinigung, derenLeistungen beim Empfnger
Mit Urteil vom 24.1.2008 - V R 3/05 - hat derBFH entschieden, dass § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG1993 über die USt-Befreiung für Unterrichtsleistungenselbständiger Lehrer den Art. 13 Teil AAbs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG nichtzutreffend umsetzt.
Mit Urteil vom 29.1.2008 - I R 85/06 - hat derBFH entschieden, dass der Abzugsausschlussvon Verlusten aus Fremdenverkehrsleistungen -§ 2a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2Satz 1 EStG 1990 - der Niederlassungsfreiheitgemß Art. 52 und Art.
BFH, Urteil vom 12.12.2007 - X R 31/06Vorinstanz: FG München vom 31.5.2006 - 1 K 3948/05 (EFG 2006, 1401)LEITSÄTZE1. Der Ausschlussgrund des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG greift im Fall des Erscheinens eines Bediensteten der Steuerfahndung
BFH, Urteil vom 13.12.2007 - VI R 75/04Vorinstanz: FG Hessen vom 21.9.2004 - 10 K 3853/03 (EFG 2005, 329)LEITSATZLässt sich für Steuerrückstände, die aus einer geänderten Steuerfestsetzung herrühren, ein Aufteilungsmaßstab nach § 273 Abs. 1 AO nicht
BFH, Urteil vom 13.12.2007 - VI R 57/04Vorinstanz: FG Berlin vom 5.7.2004 - 8 K 8313/03 (EFG 2005, 234)LEITSÄTZE1. Ist nach einer Nettolohnvereinbarung streitig, in welcher Höhe Bruttoarbeitslohn in der Lohnsteuerbescheinigung hätte berücksichtigt
BFH, Urteil vom 6.3.2008 - VI R 6/05Vorinstanz: FG Münster vom 9.7.2004 - 4 K 5742/01 L (EFG 2005, 858)Leitsatz:Die Umwandlung von Barlohn in Sachlohn setzt voraus, dass der Arbeitnehmer unter Änderung des Anstellungsvertrages auf einen Teil seines
Mit Urteil vom 6.3.2008 – VI R 6/05 – hat der BFH entschieden, dass die Umwandlung von Barlohn in Sachlohn voraussetzt, dass der Arbeitnehmer unter Änderung des Anstellungsvertrages auf einenTeil seines Barlohns verzichtet und ihm der Arbeitgeber