BFH, Urteil vom 3.4.2008 - IV R 54/04Vorinstanz: FG Hamburg vom 30.8.2004 - I 293/01 (EFG 2005, 214)LEITSATZDer Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II gehört zum Gewerbeertrag der Personengesellschaft.EStG § 4 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs.
Mit Urteil vom 3.4.2008 – IV R 54/04 – hat der BFH entschieden, dass der Gewinn aus der Veräußerung von SBV II zum Gewerbeertrag der Personengesellschaft gehört. Klägerin war eine GmbH & Co. KG, deren Kommanditisten Geschäftsanteile an einer GmbH
BFH, Urteil vom 2.4.2008 - IX R 18/06Vorinstanz: FG Köln vom 20.4.2005 - 5 K 625/00 (EFG 2006, 781)LEITSÄTZE1. Bringen die Miteigentümer mehrerer Grundstücke ihre Miteigentumsanteile in eine Personengesellschaft mit Vermietungseinkünften ein, sind
Mit Urteil vom 2.4.2008 – IX R 18/06 – hat der BFH entschieden, dass, bringen Miteigentümer mehrerer Grundstücke ihre Miteigentumsanteile in eine Personengesellschaft mit Vermietungseinkünften ein, keine Anschaffungsvorgänge gegeben sind, soweit die
BFH, Urteil vom 22.4.2008 - VII R 29/06Vorinstanz: FG Hamburg vom 30.8.2005 - IV 337/02LEITSÄTZE1. Bestehen ernstliche Zweifel an der Echtheit einer für die Inanspruchnahme eines ermäßigten Kontingentzollsatzes erforderlichen Einfuhrlizenz, trägt der
Mit Urteil vom22.4.08 – VII R 29/06 – hat der BFH entschieden, dass der Importeur die Echtheit der vorgelegten Einfuhrlizenzen beweisen muss, wenn insoweit ernstliche Zweifel bestehen. Das Hauptzollamt forderte Zoll nach dem regulären Zollsatz nach,
BFH, Urteil vom 4.3.2008 - VII R 10/06Vorinstanz: FG Köln vom 18.1.2006 - 11 K 2199/05 (EFG 2006, 553)LEITSÄTZE1. Im massearmen Insolvenzverfahren können Neuforderungen, die erst nach Feststellung der Masseunzulänglichkeit begründet worden sind,
Mit Urteil vom 4.3.2008 – VII R 10/06 – hat der BFH entschieden, dass im massearmen Insolvenzverfahren Neuforderungen, die erst nach Feststellung der Masseunzulänglichkeit begründet worden sind, nicht zur Aufrechnung gestellt werden können. Auch eine
BMF, 22.5.2008 – IV B 8 – S 7100/07/10007 Das Schreiben nimmt Stellung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Schadensersatzansprüchen innerhalb von Leasingvertragsverhältnissen und ersetzt insofern das bisherige BMF-Schreiben vom 20.2.2006 – IV A 5 –
FINANZGERICHT HAMBURGAktz: 2 K 239/06Entschdatum: 15.02.2008Dokumententyp: Urteil - SenatRechtskraft: Rev. Az: 2 K 239/06Im Berichtigungsbeschluss vom 24.04.2008 wird der erwähnte Betrag des Bilanzgewinns "7.933.369,07 €" durch den Betrag "7.966.369,
BFH, Urteil vom 19.12.2007 - I R 52/07Vorinstanz: FG München vom 28.6.2007 - 7 K 2045/05 (EFG 2007, 1633)LEITSÄTZE1. Eine Realisierung von Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37 Abs. 2 KStG 1999 n.F. ist nur durch Gewinnausschüttungen möglich, die
L e i t s ä t z ezum Beschluss des Ersten Senats vom 15. Januar 2008- 1 BvL 2/04 -Es ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, dass die Einkünfte der freien Berufe, anderen Selbständigen und der Land- und Forstwirte nicht der Gewerbesteuer unterliegen.
In dem vom BMF Ende Mai 2008 vorgelegten zweiten Entwurf zum JStG 2009 wird u.a. die KSt-Pflicht von Dividenden und Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen eingeführt. Eine Streubesitzbeteiligung soll vorliegen, wenn die Beteiligung zu
BFH, Urteil vom 2.4.2008 - II R 53/06Vorinstanz: FG Hamburg vom 4.7.2006 - 3 K 023/05LEITSATZDie Vergünstigungsvorschrift des § 5 Abs. 1 GrEStG ist auf eine Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 GrEStG) in der Person einer Gesamthand nicht
Mit Urteil vom 2.4.2008 – II R 53/06 – hat der BFH entschieden, dass die Vergünstigungsvorschrift des § 5 Abs. 1 GrEStG auf eine Anteilsvereinigung (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 GrEStG) in der Person einer Gesamthand nicht (entsprechend) anwendbar ist.
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BMF, 30.5.2008 – IV C 3 – S 2257/08/10001Das Schreiben stellt unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 28.11.2007 Kriterien auf, wann Gewinne aus Fernsehsendungen steuerbar sind.