BFH: Ablaufhemmung bei Anzeigeerstattung gemäß § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG
BFH: Ablaufhemmung bei Anzeigeerstattung gemäß § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG Die Anlaufhemmung gem. § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO endet nach Auffassung des BFH dann, wenn das FA nach Anzeigeerstattung nach § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG die Einreichung einer Schenkungsteuererklärung fordert, erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wird. Als spätesten Zeitpunkt nennt der BFH den Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Steuerentstehung (BFH, 27.8.2008 – II R 36/06). Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2374-4