Mit der einkommensteuerlichen Zuordnung von Preisen aus betrieblichen Losveranstaltungen befasste sich der BFH gleich in zwei Urteilen (BFH 2.9.2008 – X R 8/06 – und X R 25/07). Werden bereits erwirtschaftete Einnahmen (quasi im Nachhinein) bei einer
Am 12.11.2008 hat der FinA seine Beratungen über das JStG 2009 nicht abschließen können. Sie sollten am 24.11.2008 weitergeführt werden; die Ergebnisse lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor. Die Koalition hatte insgesamt 68 Änderungsanträge
Das BMF hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürger- EntlG) veröffentlicht. Demzufolge sollen ab dem 1.1.2010 alle vom Steuerpflichtigen tatsächlich geleisteten Beiträge
Am 13.11.2008 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Zinsbesteuerungsrichtlinie 2003/48/EG angenommen. Mit der Neuregelung soll Steuerflucht u. a. dadurch verhindert werden, dass die Zahlstellen Zinszahlungen von Steuerpflichtigen aus
BFH, Urteil vom 8.10.2008 - V R 61/03 (Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 3.4.2008 - Rs. C-442/05, Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien, UR 2008, 432, BFH/NV Beilage 2008, 212)Vorinstanz: FG Sachsen
Gericht: Bundesfinanzhof Urteil verkündet am 07.08.2008 Aktenzeichen: IV R 86/05 Rechtsgebiete: GewStG Vorschriften: GewStG § 10a Liegt eine Teilbetriebsveräußerung vor, stehen die Verluste, soweit sie auf den veräußerten Teilbetrieb entfallen,
BMF, 12. 11. 2008 - IV B 5 - S 1300/07/10080Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG auf die Bezüge der im Inland unbeschränkt
Niedersächsisches FG, Urteil vom 22.10.2008 - 2 K 5/06SachverhaltDie Beteiligten streiten darüber, ob eine zum 31.12.2001 gebildete Rücklage trotz einer für den Veranlagungszeitraum 2001 im Jahre 2004 abgegebenen "strafbefreienden Erklärung" zum 31.
Niedersächsisches FG, Urteil vom 21.08.2008 - 5 K 428/07Orientierungssatz:Der Verkauf von Speisen durch Imbisswagen unterliegt auch dann dem ermäßigten Steuersatz, wenn zwar Einrichtungen zum Verzehr an Ort und Stelle vorhanden sind und tatsächlich
Entscheidung über die Stundung und ihren Widerruf; Vordruck zur Mitteilung eines meldepflichtigen Ereignisses und für die jährliche Bestätigung nach § 6 Abs. 7 AStG OFD Münster, 31.10.2008 - Kurzinformation Internationales Steuerrecht Nr. 004/20081.
BFH, Urteil vom 22.7.2008 - VI R 47/06 Vorinstanz: FG Bremen vom 6.10.2005 - 1 K 55/03 (3) (EFG 2006, 202)LEITSÄTZE1. Übernimmt ein Arbeitgeber nicht aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse die Zahlung einer Geldbuße und einer Geldauflage,
Zur Besteuerung der Bezüge der im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Piloten und Flugbegleiter britischer und irischer Fluggesellschaften hat sich das BMF geäußert (12.11.2008 – IV B 5 – S 1300/07/10080): Diese Personen werden ungeachtet des
Die OFD Münster hat Hinweise zur Entscheidung über die Stundung und ihren Widerruf im Rahmen der Wegzugsbesteuerung gegeben (Kurzinformation Internationales Steuerrecht Nr. 004/ 2008 vom 31.10.2008). Der Vermögenszuwachs ist bei Wegzug in einen
Durch Urteil vom 22.10.2008 – 2 K 5/06 (nrkr.) – hat das Niedersächsische FG entschieden, dass die Vorschriften des StraBEG einer Gewinnerhöhung nicht entgegenstehen, wenn der Steuerpflichtige keine Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen
Nach Auffassung des Niedersächsischen FG (21.8. 2008 – 5 K 428/07) unterliegt der Verkauf von Speisen auch dann dem ermäßigten Steuersatz, wenn zwar EinrichtungenzumVerzehr an Ort und Stelle vorhanden sind und tatsächlich genutzt werden, die
Die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt fällt unter den Begriff „Lieferung von Wasser“ i. S.v. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG und ist
Übernimmtder Arbeitgeber gegen seinen Arbeitnehmer verhängte Bußgelder oder strafrechtliche Geldauflagen, ist darin Arbeitslohn zu sehen, wenn der Arbeitgeber nicht aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse handelt. Dies hat der BFH mit
BFH, Urteil vom 17.7.2008 - X R 40/07Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 20.4.2007 - 12 K 5766/04 E (EFG 2008, 608)LEITSATZEine Veräußerung i.S. des § 16 EStG liegt auch dann vor, wenn der Übertragende als selbständiger Unternehmer nach der Veräußerung des