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Steuerrecht
04.12.2008
Steuerrecht
Bundesrat: Mehr Gerechtigkeit bei Geldstrafen

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 28.11.2008 betont, dass er die von der Bundesregierung beabsichtigte Anhebung der strafrechtlichen Tageshöchstsätze auf 20000 Euro (BT-Drs. 758/08) für nicht ausreichend hält. Vielmehr soll ganz auf eine Obergrenze verzichtet werden. Nur so könnten Straftäter mit einem Topeinkommen entsprechend dem Prinzip des Tagessatzsystems nach ihrer vollen Leistungsfähigkeit belastet werden. Das Tagessatzsystem soll gewährleisten, dass jedem Straftäter ein vergleichbares finanzielles Opfer abverlangt wird. Der jeweilige Tagessatz entspricht deshalb dem Nettoeinkommen, das dem Verurteilten an einem Tag zur Verfügung steht. Die derzeit noch geltende Obergrenze von 5000 Euro wurde bereits 1975 eingeführt und seitdem nicht mehr geändert.

(PM Bundesrat vom 28.11.2008)

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