BVerfG: Seit 1.1.2007 gekürzte Pendlerpauschale verfassungswidrig
Das BVerfG hat entschieden, dass die seit dem 1.1.2007 geltende Kürzung der Pendlerpauschale gegen den Gleichheitssatz verstößt und daher verfassungswidrig ist (BVerfG, 9.12.2008 – 2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08). Insbesondere fehle für die Einführung des Werkstorprinzips eine sachlich hinreichende Begründung. Das Ziel der Haushaltskonsolidierung reiche dafür allein nicht aus. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Verfassungswidrigkeit durch Umgestaltung der Rechtslage rückwirkend auf den 1.1.2007 zu beseitigen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung ist die Pauschale des § 9 Abs. 2 S. 2 EStG – vorläufig – ohne die Beschränkung auf Entfernungen erst ab dem 21. Kilometer anzuwenden. Die Absetzbarkeit der Fahrtkosten dürfe der Gesetzgeber nur bei einem„Systemwechsel“ ganz streichen.
--Pendler können die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte also rückwirkend ab dem 1.1.2007 mit 30 Ct/km ab dem ersten Entfernungskilometer steuerlich absetzen. Die Bundesregierung hat bereits klargestellt, dass sie vor der Bundestagswahl nicht mehr über eine Neuregelung entscheiden wird.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2008-2768-2
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