Im BFH-Urteil vom 28. 11. 2007 - X R 11/07 - geht es um eine Veranlagung für 1975. Ursprünglich war für den an einer KG beteiligten Kläger ein Veräußerungsgewinn festgestellt. Nach langem Rechtsstreit wurde der Gewinnfeststellungsbescheid für 1975
Der BFH hat mit Beschluss vom 16. 1. 2008 - II R 45/05 - dem EuGH die Frage vorgelegt, ob das Gemeinschaftsrecht die Nichtanrechnung der spanischen Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer zulässt. Nach deutschem Recht wird die
Durch Urteil vom 17.1.2008 - VI R 26/06 - entschied der BFH: Die Übernahme der Beiträge zu den Berufskammern durch den Arbeitgeber führt zu Arbeitslohn, selbst wenn die Anerkennung einer WP- und Steuerberatungsgesellschaft voraussetzt, dass die
BFH, Urteil vom 28.11.2007 - X R 6/05Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 18.2.2005 - 1 K 897/00 E (EFG 2005, 880)Leitsatz: Die vom Komplementär einer KGaA aus der Gewährung von Darlehen an die Gesellschaft erzielten Zinserträge unterlagen auch insoweit
EuGH (4. Kammer), Urteil vom 28. 2. 2008 - Rs. C-293/06; Deutsche Shell GmbH gegen Finanzamt für Großunternehmen in Hamburg Tenor:1. Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG) in Verbindung mit Art. 58 EG-Vertrag (jetzt Art. 48 EG) steht der
BFH, Urteil vom 28.11.2007 - X R 11/07Vorinstanz: FG Münster vom 25.4.2006 - 12 K 3598/04 E (EFG 2007, 1481)LEITSATZDas FA kann aufgrund der Feststellungslast die Änderung eines Folgebescheids nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO nicht mit der
BFH, Beschluss vom 16.1.2008 - II R 45/05Vorinstanz: FG München vom 6.7.2005 - 4 K 3290/03 (EFG 2006, 59)Dem EuGH werden zur Vorabentscheidung folgende Rechtsfragen vorgelegt:LEITSÄTZE1. Erlauben die Regelungen des Art. 73d Abs. 1 Buchst. a und Abs.
BFH, Urteil vom 17.1.2008 - VI R 26/06Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz vom 27.3.2006 - 5 K 2776/03 (EFG 2006, 1159)LEITSATZObwohl die Anerkennung einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft voraussetzt, dass die Geschäftsführer
BFH, Beschluss vom 18.9.2007 - I R 15/05Vorinstanz: FG Köln vom 27.1.2005 - 2 K 3316/02 (EFG 2005, 677)LEITSATZDie vom Bundesamt für Finanzen (jetzt: Bundeszentralamt für Steuern) antragsgemäß nach § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 3 EStG 1997 festgesetzte
BFH, Urteil vom 22.11.2007 - V R 5/06Vorinstanz: FG Sachsen vom 13.10.2004 - 7 K 375/01 (EFG 2006, 1293)LEITSÄTZE1. Eine Geschäftsveräußerung i.S. von § 1 Abs. 1a UStG 1993 liegt auch dann vor, wenn der bisherige Alleineigentümer eines Grundstücks,
In dem dem EuGH vom BFH zur Entscheidung vorgelegten Verfahren zur Behandlung von Betriebsstättenverlusten kommt die Generalanwältin Sharpston kommt zu dem Ergebnis, dass es nicht mit Art. 43 EG vereinbar ist, wenn ein Mitgliedstaat einem Unternehmen
Gemäß der vom EU-Ministerrat am 12.2.2008 beschlossenen Richtlinie betreffend den Ort der Erbringung von Dienstleistungen gilt - anders als nach den derzeitigen Regelungen in Art. 43 ff. der Richtlinie 2006/112/EG - zukünftig als Grundregel, dass
Die Europäische Kommission hat am 22.2.2008 eine Mitteilung über mögliche weitergehende Maßnahmen zur Bekämpfung von MwSt-Betrug vorgelegt. Diese Maßnahmen betreffen die Einführung- der Besteuerung von innergemeinschaftlichen Lieferungen und - eines
Das BMF hat Entwürfe der Anwendungsschreiben zu den durch das UntStRefG 2008 neu eingeführten Vorschriften veröffentlicht. Bis zum 14. 3. 2008 findet eine schriftliche Anhörung der Spitzenorganisationen und Verbände zu den Entwürfen statt.
In dem dem Urteil vom 22.11.2007 - V R 5/06 - zugrunde liegenden Fall hat der Kläger einen Anteil von 20% seines Grundstücks, das er teils eigenunternehmerisch, teils umsatzsteuerpflichtig vermietet hat, auf seinen Sohn übertragen. Die Nutzung
BFH, Urteil vom 18.9.2007 - I R 54/06 Vorinstanz: FGNiedersachsen vom 13.7.2006 - 11 K 12314/02 (EFG 2006, 1716)EStG 1990 § 36 Abs. 2 Nrn. 2 und 3; AO § 130 Abs. 1 und 2, § 218 Abs. 2LEITSATZ:Hat das Finanzamt eine im Jahr 1993 erfolgte
BMF, 30.1.2008 - IV C 8 - S 2222/07/0003/IV C 5 - S 2345/08/0001Das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen - Alterseinkünfteftegesetz (AltEinkG) wurde durch die JStG 2007 und