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Steuerrecht
09.05.2008
Steuerrecht
Standpunkt/ von Martina Ortmann-Babel, StB, und Lars Zipfel, StB, Ernst&Young, Stuttgart Alle Jahre wieder: Jahressteuergesetz 2009

Mit dem am 30.4.2008 veröffentlichten Referentenentwurf eines JStG 2009 beschert der Gesetzgeber den Steuerpflichtigen zahlreiche Einzeländerungen. Vorteilhaft sind vor allem die Möglichkeit für Unternehmen, die Buchführung ins EU/EWR-Ausland zu verlagern und die Steuerfreiheit für Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer. Positiv ist auch, dass bei der ab 2009 geltenden Abgeltungsteuer auf die länderbezogene Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf ausländische Kapitalerträge verzichtet wird.

Zudem fällt für beschränkt Steuerpflichtige der Mindeststeuersatz von 25% weg und wird ersetzt durch die Anwendung des normalen ESt-Tarifs, allerdings ohne Berücksichtigung des Grundfreibetrags. Einen kurzfristigen Vorteil bringt die Einbeziehung von Schuldgeld privater Schulen aus der EU/EWR in den Sonderausgabenabzug. Wermutstropfen hierbei: Im Jahr 2011 entfällt der Abzug vollständig - bis dahin erfolgt eine schrittweise Absenkung.

Doch wo Licht ist, ist auch Schatten. So wird die durch den BFH vorteilhafte Rechtsprechung bei der Verlustnutzung aus Beteiligungen an Personengesellschaften (§ 15a EStG) konterkariert und die gewerbesteuerliche erweiterte Grundstückskürzung eingeschränkt. Auch die Absenkung des Quellensteuerabzugs ab 2009 von 25 auf 15% für Dividenden an beschränkt steuerpflichtige ausländische Kapitalgesellschaften soll nur noch unter den Aktivitätsvoraussetzungen des § 50d Abs. 3 EStG gewährt werden. Zudem werden bei thesaurierenden Investmentfonds die steuerfreien Wertpapierveräußerungsgeschäfte eingeschränkt.

Weitere wichtige Maßnahmen sind unter anderem die Einführung eines Faktorverfahrens bei der Lohnsteuer, Sondervorschriften bzgl. der Behandlung von Umtausch- und Aktienanleihen sowie von Bezugsrechten, Änderungen bei der Besteuerung von REITs sowie weitere Änderungen bei der Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger. Der Referentenentwurf ist abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de.

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