Mit Urteil v.18.9.2007 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für die Bewirtung von Personen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmens sind, der Abzugsbeschränkung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG unterliegen.
Mit Beschluss v. 29.11.2007 – I B 181/07 hat der BFH im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (AdV) entschieden, dass der Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG auch im Jahr 2007 mit Gemeinschaftsrecht in Einklang steht.
Das Urteil vom 13.12.2007 – Rs. C-374/06, BATIG Gesellschaft für Beteiligungen mbH gegen Hauptzollamt Bielefeld, beruht auf einem Vorabentscheidungsersuchen...
BFH: Kein Abzugsausschluss gemäß § 8b Abs. 3 KStG 2002 i. d. F. bis zur Änderung durch das JStG 2008 für Teilwert-abschreibungen auf eigenkapitalersetzende
Der BFH hat mit Urteil vom 16.1.2020 – V R 42/17 – entschieden: Beteiligt sich ein Unternehmer an einem von einem Dritten betriebenen Rabattsystem, das an Kunden des Unternehmers umsatzabhängige Punkte ausgibt, so mindert sich die Bemessungsgrundlage des Unternehmers erst, wenn der Kunde die Punkte tatsächlich einlöst.