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BUNDESFINANZHOF Urteil vom 25.7.2007, III R 15/07 Ablauf der Klagefrist erst einen Monat nach Bekanntgabe der vollständigen Einspruchsentscheidung Leitsätze Fehlt eine Seite der Einspruchsentscheidung und wird dies vor Ablauf der regulären
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES FINANZGERICHT Beselerallee 39 - 41 24105 Kiel Tel. 0431 988 3835, Fax 0431 988 3846 Az.: 4 K 9/06 Urteil vom 2. Oktober 2007 Zur Veröffentlichung freigegeben ab: 12. Dezember 2007 Stichwort: Die Vorsteuer aus
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Spenden für steuerbegünstigte Zwecke, § 10b EStG BETREFF Steuerbegünstigte Zwecke (§ 10b EStG); Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007; Neue Muster für Zuwendungsbestätigungen ANLAGEN 1 GZ IV C 4 - S
Mit Urteil v.18.9.2007 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für die Bewirtung von Personen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmens sind, der Abzugsbeschränkung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG unterliegen.
Mit Beschluss v. 29.11.2007 – I B 181/07 hat der BFH im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (AdV) entschieden, dass der Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG auch im Jahr 2007 mit Gemeinschaftsrecht in Einklang steht.
Das Urteil vom 13.12.2007 – Rs. C-374/06, BATIG Gesellschaft für Beteiligungen mbH gegen Hauptzollamt Bielefeld, beruht auf einem Vorabentscheidungsersuchen...
BFH: Kein Abzugsausschluss gemäß § 8b Abs. 3 KStG 2002 i. d. F. bis zur Änderung durch das JStG 2008 für Teilwert-abschreibungen auf eigenkapitalersetzende