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Steuerrecht
24.04.2008
Steuerrecht
BFH: Leistungsaustausch bei Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter – Aufwendungsersatz

Mit Urteil vom 5.12.2007 – V R 60/05 – hat der BFH für den Fall der Leistungserbringung einer GmbH an ihre Gesellschafter entschieden, dass für die Frage, ob im Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter entgeltliche Leistungen i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 vorliegen, keine Besonderheiten gelten, so dass es nur darauf ankommt, ob zwischen Leistendem (Gesellschaft) und Leistungsempfänger (Gesellschafter) ein Rechtsverhältnis besteht, das einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Leistung und einem erhaltenen Gegenwert begründet. Das der Leistung zugrundeliegende Rechtsverhältnis kann sich auch aus gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen ergeben. Im entschiedenen Fall gründeten die Selbstverwaltungspartner (i. S. des § 17b KHG) zur Entwicklung und Pflege eines Vergtungssystems für Krankenhausleistungen eine GmbH. Die Gesellschafter zahlten der GmbH für diese Leistungen Aufwendungsersatz, was zu einer entgeltlichen Leistung i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1999 führte.
 
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-919-4

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