BFH: Wertsteigernde Zusatzleistungen als umsatzsteuerfreie Grundstückslieferung
Mit Urteil vom24.1.2008 - V R 42/05 - hat der BFH
entschieden, dass beim Verkauf eines neu errichteten Gebä
udes der über eine„Grundausstattung"
hinausgehende Einbau von zusätzlichen Treppen,
Wänden, Fenstern, Duschen etc. durch den Verkä
ufer jedenfalls dann ein Bestandteil der steuerfreien Grundst
ückslieferung nach§ 4 Nr. 9 Buchst.
a UStG1999 ist, wenn das Gebäude dem Erwerber
in dem gegenüber der„Grundausstattung" höherwertigen
Zustand übergeben wird. In § 4 Nr. 9
Buchst. a UStG 1999 wurde von dergemß Art. 28
Abs. 3 Buchst. b i.V.m. Anhang F Nr. 16 der Richtlinie
77/388/EWG bestehenden Möglichkeit Gebrauch
gemacht, die gemß Art. 4 Abs. 3 Buchst.
a von der Steuerbefreiung des Art. 13 Teil B Buchst.
g der Richtlinie 77/388/EWG ausgenommene Lieferung
von Gebäuden oder Gebäudeteilen vor
dem Erstbezug weiterhin von der Umsatzsteuer
zu befreien. Die Klägerin des Streitfalles, eine
GmbH, verkaufte ein Grundstück mit von ihr zu errichtendem Gebä
ude in „Grundausstattung"zueinem
Festpreis. Es wurden Zusatzleistungen vereinbart,
die das FA der USt. unterwarf. Der hiergegen
gerichteten Klage gaben FG und BFH statt.