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Steuerrecht
09.05.2008
Steuerrecht
BFH: Wertsteigernde Zusatzleistungen als umsatzsteuerfreie Grundstückslieferung

Mit Urteil vom24.1.2008 - V R 42/05 - hat der BFH

entschieden, dass beim Verkauf eines neu errichteten Gebä

udes der über eine„Grundausstattung"

hinausgehende Einbau von zusätzlichen Treppen,

Wänden, Fenstern, Duschen etc. durch den Verkä

ufer jedenfalls dann ein Bestandteil der steuerfreien Grundst

ückslieferung nach§ 4 Nr. 9 Buchst.

a UStG1999 ist, wenn das Gebäude dem Erwerber

in dem gegenüber der„Grundausstattung" höherwertigen

Zustand übergeben wird. In § 4 Nr. 9

Buchst. a UStG 1999 wurde von dergemß Art. 28

Abs. 3 Buchst. b i.V.m. Anhang F Nr. 16 der Richtlinie

77/388/EWG bestehenden Möglichkeit Gebrauch

gemacht, die gemß Art. 4 Abs. 3 Buchst.

a von der Steuerbefreiung des Art. 13 Teil B Buchst.

g der Richtlinie 77/388/EWG ausgenommene Lieferung

von Gebäuden oder Gebäudeteilen vor

dem Erstbezug weiterhin von der Umsatzsteuer

zu befreien. Die Klägerin des Streitfalles, eine

GmbH, verkaufte ein Grundstück mit von ihr zu errichtendem Gebä

ude in „Grundausstattung"zueinem

Festpreis. Es wurden Zusatzleistungen vereinbart,

die das FA der USt. unterwarf. Der hiergegen

gerichteten Klage gaben FG und BFH statt.

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