: Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen des Europarates und der OECD
Die Bundesrepublik Deutschland hat am 17. 4. 2008 das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen des Europarates und der OECD unterzeichnet. Das Übereinkommen sieht neben dem Auskunftsaustausch für Zwecke der Steuerfestsetzung auch die Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen vor. Mit Unterzeichnung dieses Übereinkommens verbessert die deutsche Steuerverwaltung ihr Netzwerk der zwischenstaatlichen Amtshilfe insbesondere gegenüber Staaten außerhalb der Europäischen Union.