BFH: USt beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen/Versicherungen
Mit Urteil vom 30.10.2008 – V R 44/07 – hat der BFH die Frage verneint, ob Betreuung, Schulung und Überwachung von nachgeordneten Vermittlern beim Vertrieb von Fondsanteilen als Vermittlung von Gesellschaftsanteilen umsatzsteuerfrei ist. Das UStG enthalte keine allgemeine Steuerbefreiung für Leistungen beim Vertrieb von Geschäftsanteilen. Auch liege keine Vermittlung vor, da sich diese auf einzelne Geschäftsabschlüsse beziehen müsse. Leistungen beim Vertrieb von Versicherungen sind dem BFH zufolge nur dann steuerfrei, wenn ein Bezug zu einzelnen Geschäftsabschlüssen vorliegt.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2768-1 unter www.betriebs-berater.de