Bundestag: JStG 2009 beschlossen
Am 28.11.2008 hat der Bundestag in 2./3. Lesung das JStG 2009 beschlossen.
(PM Bundestag 1.12.2008)
--Die ursprünglich vorgesehene Begrenzung des Vorsteuerabzugs auf 50 Prozent bei nicht ausschließlich unternehmerisch genutzten Firmenfahrzeugen wurde nicht verwirklicht. Es bleibt auch bei der Verjährungsfrist von fünf Jahren bei Steuerstraftaten.