BFH: Rücknahme von Vorlagen an das BVerfG
Der BFH hat mit zwei Beschlüssen vom 30.10. 2008 (IV R 59/05 und IV R 4/06) seine Vorlagen an das BVerfG vom 19.4.2007 (BFH-PM 62/2007) zurückgezogen. Die Finanzämter hatten in beiden Fällen den Klagen stattgegeben und in der Sache den Bedenken des BFH gegen die rückwirkende Änderung des GewStG Rechnung getragen. Aus der durch das JStG 2007 eingeführten Regelung können sich Nachteile bei der gewerbesteuerlichen Verrechnung von Verlusten einer Personengesellschaft ergeben,wenn ein Gesellschafter ausscheidet. Die jetzt geltende Regelung war auch mit Wirkung für die Vergangenheit in Kraft gesetzt worden, in der noch eine günstigere Rechtsprechung des BFH gegolten hatte. Diese nachteilige Rückwirkung hatte der BFH als verfassungswidrig beurteilt.
(PM BFH vom 19.11.2008)