BMF: USt bei sale-and-lease-back- Geschäften
Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung, ob eine Lieferung i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG vorliegt, muss nicht zwangsläufig mit dem bürgerlich-rechtlichen Eigentumsübergang verbunden sein. Es kommt vielmehr auf die tatsächliche Übertragung der Verfügungsmacht an. Im Einzelnen äußert sich dazu das BMF (Schreiben vom 4.12.2008 – IV B 8 – S 7100/07/10031).
Volltext des Schr.: siehe rechts "Zusatzmaterialien"