BMF: Überlassung von Dienstwagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 8 Abs. 2 S. 3 EStG)
Die Rechtsgrundsätze der Urteile des BFH vom 4.4.2008 – VI R 85/04 und VI R 68/05 – werden von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nicht geteilt (BMF, 23.10.2008 – IV C 5 – S 2334/08/10010). Der BFH hatte für die Anwendung des Zuschlags gem. § 8 Abs. 2 S. 3 EStG auf den Umfang der tatsächlichen Nutzung eines betrieblichen Kfz abgestellt. Das BMF hingegen beruft sich auf den Wortlaut der Vorschrift, der nur die Nutzungswertermittlung (1%-Methode) oder die Fahrtenbuchmethode zur Ermittlung des Nutzungswerts der privaten Nutzung des Kfz zulasse.
Das BFH-Urteil – VI R 85/04 – wendet der Fiskus daher nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus an, das BFH-Urteil – VI R 68/05 – nur im Wege einer Billigkeitsregelung.