BFH: Bewertung der Einlage eines Kapitalgesellschaftsanteils
BFH: Bewertung der Einlage eines Kapitalgesellschaftsanteils Durch Urteil vom 5.6.2008 – IV R 73/05 – hat der BFH entschieden, dass die Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft mit den Anschaffungskosten zu bewerten ist, wenn der Steuerpflichtige an der Gesellschaft in dem Zeitpunkt der Einlage wesentlich i. S. d. § 17 EStG beteiligt ist. Das gilt selbst dann, wenn eine solche Bewertung dazu führt, dass Wertsteigerungen besteuert werden, die sich während eines Zeitraums gebildet haben, in dem keine wesentliche Beteiligung vorlag. Das BFH-Urteil vom 25.7.1995 – VIII R 25/94, BStBl. II 1996, 684, steht dem nicht entgegen. Es betraf einen Fall, in dem eine Regelungslücke vorlag, was im vorliegenden Sachverhalt nicht gegeben war. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2374-5