OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.10.2007 - 3 Ws 308/07LEITSÄTZE:1. Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung ist ein zusammenveranlagter Ehegatte - trotz Eigeninteresses - nicht schon dann, wenn er sich darauf beschränkt, die gemeinsame
BFH, Urteil vom 28.2.2008 - VI R 62/06Vorinstanz: FG München vom 6.9.2006 - 1 K 55/06 (EFG 2007, 161)LEITSATZReicht ein Steuerpflichtiger vor Ablauf der Festsetzungsfrist eine Berichtigungsanzeige i.S. des § 153 Abs. 1 AO bei einem unzuständigen FA
Niedersächsisches FinanzgerichtUrteilvom10.03.2008Az.: 16 K 482/06Orientierungssatz:Umsatzsteuer 2001 Eine Vorsteuerberichtigung gem. § 17 UStG setzt die Entgeltsrückgewähr voraus noch nicht rechtskräftigTatbestandStreitig ist die Frage, ob im
BFH, Urteil vom 6.3.2008 - IV R 74/05Vorinstanz: FG Hamburg vom 2.3.2005 - VI 320/03 (EFG 2005, 1223)LEITSATZEin Gewinnfeststellungsbescheid für die Tochterpersonengesellschaft einer Organgesellschaft entfaltet verfahrensrechtlich gegenüber dem
Mit Urteil vom 6.3.2008 – IV R 74/05 – hat der BFH entschieden, dass ein Gewinnfeststellungsbescheid (FB) für die Tochterpersonengesellschaft einer OG verfahrensrechtlich gegenüber dem OT nicht die Wirkung eines Grundlagenbescheids entfaltet. Im
BFH, Urteil vom 3.4.2008 - V R 76/05Vorinstanz: FG Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 28.11.2005 - 14 K 79/04 (EFG 2006, 1110)LEITSÄTZE1. Im Rahmen der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft kann von der finanziellen Eingliederung weder auf
Mit Urteil vom 3.4.2008 – V R 76/05 – hat der BFH entschieden, dass zur Beurteilung der USt-Organschaft von der finanziellen Eingliederung weder auf die organisatorische noch auf die wirtschaftliche Eingliederung geschlossen werden kann. Der
BFH, Urteil vom 9.4.2008 - II R 24/06Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7.7.2005 - 11 K 6674/04 BG (EFG 2006, 1562)LEITSATZÜberlässt der Inhaber eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft einem Bergbauunternehmer durch Einräumung eines Nutzungsrechts
Mit Urteil vom 9.4.2008 – II R 24/06 – hat der BFH entschieden, dass ein Grundstück, das der Inhaber eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft einem Bergbauunternehmer durch Einräumung eines Nutzungsrechts zum Abbau eines Bodenschatzes überlässt
Mit Urteil vom 26.2.2008 – VIII R 1/07 – hat der BFH entschieden, dass es dem durch eine Steuerstraftat geschädigten Steuergläubiger mit der gemäß § 169 Abs. 2 S. 2 AO auf zehn Jahre verlängerten Festsetzungsfrist ermöglicht werden soll, die ihm
BFH, Urteil vom 26.2.2008 - VIII R 1/07Vorinstanz: FG München, Außensenate Augsburg, vom 10.11.2005 - 15 K 3231/05 (EFG 2006, 473)LEITSÄTZE1. Mit der gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO auf zehn Jahre verlängerten Festsetzungsfrist soll es dem durch eine
BFH, Urteil vom 29.4.2008 - I R 103/01Vorinstanz: FG Hessen vom 26.7.2001 - 1 K 1946/98 (EFG 2002, 59)LEITSÄTZE1. § 4 Abs. 5 und 6 UmwStG 1995 i.d.F. von Art. 3 Nr. 1 des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 (BGBl. I
In dem dem Urteil vom 29.4.2008 – I R 103/01 – zugrunde liegenden Fall hatte die Klägerin, eine durch formwechselnde Umwandlung einer GmbH entstandene OHG, beantragt, aus der Umwandlung einen Umwandlungsverlust festzustellen. DieUmwandlung war am 28.
Schr. v. 17.6.2008 – IV C 1 – S 2252/07/0002Der BFH hat in seinem Urteil vom 4.12.2007 – VIII R 53/05, BB 2008, 705, mit BB-Kommentar Behrens – entschieden, dass der Überschuss aus der Veräußerung von Indexzertifikaten mit einer garantierten
BFH, Urteil vom 12.2.2008 - VII R 33/06Vorinstanz: FG Berlin vom 8.5.2006 - 8 K 8334/02 (EFG 2006, 1396)LEITSATZIst abgeführte Kapitalertragsteuer in einer Anrechnungsverfügung nicht angerechnet worden, so kann diese Anrechnung nach Ablauf der durch
BFH, Urteil vom 20.12.2007 - V R 62/06Vorinstanz: FG Köln vom 10.11.2005 - 3 K 3739/02LEITSÄTZE1. Die Steuerfreiheit für die Vermittlung von Gesellschaftsanteilen nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG 1993 erfordert keine unmittelbare Beauftragung durch eine
BFH, Urteil vom 24.1.2008 - V R 42/05Vorinstanz: FG Münster vom 24.5.2005 - 15 K 3850/03 U (EFG 2005, 1387)LEITSÄTZE1. Der deutsche Gesetzgeber hat in § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1999 von der gemäß Art. 28 Abs. 3 Buchst. b i.V.m. Anhang F Nr. 16 der
Der Gesetzentwurf enthältVorschläge zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens. Die Strategie, papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation zu ersetzen, soll mit Wirkung ab 2011 fortgesetztwerden. Von dem Grundsatz der