FG Düsseldorf: Auch bei Rückschenkung eines Grundstücks regelmäßig Schenkungsteuer
Nach Auffassung des FG Düsseldorf im Urteil vom 6.8.2008 – 4 K 3936/07 Erb – ist die Rückschenkung regelmäßig schenkungsteuerpflichtig. Im konkreten Fall hatten Eltern ihrem Kind ein Grundstück geschenkt, das dieses an nach dem Tod eines Elternteils an den anderen Elternteil zurückschenkte. Der subjektive Tatbestand der Schenkung sei – so das FG – auch bei einem Irrtum des Kinds über die Steuerpflichtigkeit der Rückschenkung erfüllt. Denn er setzt lediglich voraus, dass sich der Zuwendende der Unentgeltlichkeit seiner Leistung bewusst ist. Die Entscheidung ist nicht rechtkräftig. – Sie dürfte wohl auch für Schenkungen von betrieblichen Grundstücken anwendbar sein.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2150-3