R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
11.09.2008
Steuerrecht
BFH: Bloßes Tätigwerden in den Räumen des Vertragspartners begründet keine Betriebsstätte

Mit Urteil vom 4.6.2008 – I R 30/07 – hat der BFH die Kriterien für die Annahme einer Betriebsstätte konkretisiert: Nach § 12 Satz 1 AO ist dafür Voraussetzung, dass der Unternehmer eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über die von ihm genutzte Geschäftseinrichtung oder Anlage hat. Dazu reicht das bloße Tätigwerden in den Räumlichkeiten des Vertragspartners allein nicht aus. Selbst wenn dies über Jahre geschieht, begründet das keine Verfügungsmacht in diesem Sinne. Daneben müssen zusätzliche Umstände auf eine örtliche Verfestigung der Tätigkeit schließen lassen.

Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2040-1

stats