BFH, Urteil vom 15.11.2007 - V R 15/06Vorinstanz: FG Münster vom 19.1.2005 - 5 K 3083/03 U (EFG 2006, 1016)LEITSÄTZE1. Die Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG 1999 ist nur auf Leistungen anzuwenden, die bei einer unentgeltlichen
BFH, Urteil vom 8.11.2007 - V R 26/05Vorinstanz: FG Köln vom 27.1.2005 - 10 K 1367/04 (EFG 2005, 822)LEITSÄTZE1. Die Verpflichtung des Unternehmers nach § 6a Abs. 3 UStG 1993, die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nach Maßgabe
Mit Urteil vom15.11.2007 – V R 15/06 hat der BFH entschieden, dass unentgeltliche Leistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer, die nicht für deren privaten Bedarf, sondern aufgrund betrieblicher Erfordernisse erbracht werden, nicht der
Mit Urteil vom 8.11.2007 – V R 26/05 – hat der BFH entschieden, dass zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung die Identität des Abnehmers z. B. durch Kaufverträge und Vollmachten nachgewiesen werden muss. Die Aufzeichnung der USt-Idnr.
Mit Beschluss vom 2.4.2008 – 7 K 333/06 – hat das Niedersächsische FG dem EuGH die folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Verstößt die Erhebung der deutschen Grunderwerbsteuer auf künftige Bauleistungen durch deren Einbeziehung in die
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 15.4.2008: Unter Aufhebung der bisherigen Anordnungen wird die Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 AO, Absehen von
Schreiben vom 20.3.2008 – IV C 8 – S 2303/07/ 0009 Das BMF nimmt Stellung zu den Voraussetzungen eines Erlasses der ESt oder KSt nach § 50 Abs. 7 EStG auf Einkünfte, die ausländische Vereine und deren Spieler an inländischen Spielen im Rahmen
EuGH - URTEIL DES GERICHTSHOFS (Vierte Kammer)21. Februar 2008(*)„Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 15 Nr. 2 - Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen nach Orten außerhalb der Gemeinschaft - Nicht erfüllte Voraussetzungen der Steuerbefreiung -
BFH, Urteil vom 8.11.2007 - IV R 35/06Vorinstanz: FG Niedersachsen vom 20.12.2004 - 14 K 349/00LEITSÄTZE1. Grundstücksveräußerungen sind erst dann Gegenstand eines selbstständigen gewerblichen Grundstückshandels und nicht mehr landwirtschaftliche
BFH, Urteil vom 12.12.2007 - X R 17/05Vorinstanz: FG Münster vom 15.3.2005 - 12 K 3837/02 E, G (EFG 2005, 1259)LEITSÄTZE1. Zur Übertragung von Anteilen an einer Vor-GmbH.2. Errichtet ein Einzelunternehmer zum Zwecke der späteren Begründung einer
Art. 4 Abs. 5 und Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der 6. Mehrwertsteuerrichtlinie - Anhänge D und H - Begriff „Lieferungen von Wasser" - Ermäßigter MehrwertsteuersatzEuGH (2. Kammer), Urteil vom 3. 4. 2008 - Rs. C-442/05; Finanzamt Oschatz gegen
BFH, Beschluss vom 6.11.2007 - I R 72/06Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 10.8.2006 - 15 K 3204/04 K,G,F (EFG 2007, 288)LEITSATZDie von einem Betrieb gewerblicher Art für die Nutzung öffentlicher Flächen an seine Trägerkörperschaft entrichteten
BFH, Urteil vom 8.11.2007 - V R 71/05Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz vom 10.2.2005 - 6 K 1737/03 (EFG 2006, 451)LEITSATZDie Verpflichtung des Unternehmers nach § 6a Abs. 3 UStG 1999, gemäß § 17a UStDV 1999 durch Belege die Voraussetzung einer
BFH, Urteil vom 8.11.2007 - V R 72/05Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz vom 10.2.2005 - 6 K 1738/03 (EFG 2006, 453)LEITSÄTZE1. Die Verpflichtung des Unternehmers nach § 6a Abs. 3 UStG, die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nach
BFH, Urteil vom 6.12.2007 - V R 61/05Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 21.9.2005 - 5 K 4658/01 U (EFG 2006, 610)LEITSÄTZE1. Der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer trägt die Feststellungslast dafür, dass der in der Rechnung einer GmbH angegebene
Mit Urteil vom 6.12.2007 – V R 61/05 – hat der BFH entschieden, dass zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen grundsätzlich den richtigen Namen (Firma) und die richtige Adresse des leistenden Unternehmers angeben müssen. Die Feststellungslast
Urteile vom8.11.2007 – V R 72/05 und V R 71/05 In dem dem Urteil V R 72/05 zugrunde liegenden Fall lieferte der Kläger einen gebrauchten PKW an ein Unternehmen (L) in Spanien. Der beauftragte C aus F holte den PKW im Auftrag der L in Deutschland ab.
Mit Beschluss vom 6.11.2007 – I R 72/06 – hat der BFH unter Änderung seiner Rechtsprechung entschieden, dass die von einem BgA für die Nutzung öffentlicher Flächen an seine Trägerkörperschaft entrichteten Sondernutzungsentgelte den Gewinn des BgA