BFH: Grundlagenbescheid gegenüber Organgesellschaft (OG) ist kein Grundlagenbescheid für Organträger (OT)
Mit Urteil vom 6.3.2008 – IV R 74/05 – hat der BFH entschieden, dass ein Gewinnfeststellungsbescheid (FB) für die Tochterpersonengesellschaft einer OG verfahrensrechtlich gegenüber dem OT nicht die Wirkung eines Grundlagenbescheids entfaltet. Im zugrunde liegenden Fall hatte das FA den nach erfolgter Außenprüfung ergangenen Gewinnfeststellungsbescheid des OT aufgrund der Mitteilung über einen geänderten Gewinnanteil der OG aus ihrer Beteiligung an einer OHG unter Berufung auf § 173 Abs. 1 Nr. 1 und § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO erneut geändert. Der BFH hat dies zurückgewiesen: Weder der geänderte KSt-Bescheid der OG noch der geänderte FB der OHG ist Grundlagenbescheid für den OT. Danach können aus dem FB für die Tochterpersonengesellschaft einer OG keine Folgen innerhalb des Organkreises gezogen werden.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1479-1