BFH, Urteil vom 22.11.2007 - V R 5/06Vorinstanz: FG Sachsen vom 13.10.2004 - 7 K 375/01 (EFG 2006, 1293)LEITSÄTZE1. Eine Geschäftsveräußerung i.S. von § 1 Abs. 1a UStG 1993 liegt auch dann vor, wenn der bisherige Alleineigentümer eines Grundstücks,
In dem dem EuGH vom BFH zur Entscheidung vorgelegten Verfahren zur Behandlung von Betriebsstättenverlusten kommt die Generalanwältin Sharpston kommt zu dem Ergebnis, dass es nicht mit Art. 43 EG vereinbar ist, wenn ein Mitgliedstaat einem Unternehmen
Gemäß der vom EU-Ministerrat am 12.2.2008 beschlossenen Richtlinie betreffend den Ort der Erbringung von Dienstleistungen gilt - anders als nach den derzeitigen Regelungen in Art. 43 ff. der Richtlinie 2006/112/EG - zukünftig als Grundregel, dass
Die Europäische Kommission hat am 22.2.2008 eine Mitteilung über mögliche weitergehende Maßnahmen zur Bekämpfung von MwSt-Betrug vorgelegt. Diese Maßnahmen betreffen die Einführung- der Besteuerung von innergemeinschaftlichen Lieferungen und - eines
Das BMF hat Entwürfe der Anwendungsschreiben zu den durch das UntStRefG 2008 neu eingeführten Vorschriften veröffentlicht. Bis zum 14. 3. 2008 findet eine schriftliche Anhörung der Spitzenorganisationen und Verbände zu den Entwürfen statt.
In dem dem Urteil vom 22.11.2007 - V R 5/06 - zugrunde liegenden Fall hat der Kläger einen Anteil von 20% seines Grundstücks, das er teils eigenunternehmerisch, teils umsatzsteuerpflichtig vermietet hat, auf seinen Sohn übertragen. Die Nutzung
BFH, Urteil vom 18.9.2007 - I R 54/06 Vorinstanz: FGNiedersachsen vom 13.7.2006 - 11 K 12314/02 (EFG 2006, 1716)EStG 1990 § 36 Abs. 2 Nrn. 2 und 3; AO § 130 Abs. 1 und 2, § 218 Abs. 2LEITSATZ:Hat das Finanzamt eine im Jahr 1993 erfolgte
BMF, 30.1.2008 - IV C 8 - S 2222/07/0003/IV C 5 - S 2345/08/0001Das Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen - Alterseinkünfteftegesetz (AltEinkG) wurde durch die JStG 2007 und
BMF, 5.2.2008 - IV C 8 - S 2222/07/0003/IV C 5 - S 2333/07/0003Das 96-seitige BMF-Schreiben behandelt in Teil A die Förderung der Privaten Altersvorsorge (I. Förderung durch Zulage und Sonderausgabenabzug; II. Nachgelagerte Besteuerung nach § 22 Nr.
BMF, 21.12.2007 - IV B 2 - S 2144/07/0002Durch das Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm vom 22. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3682, BStBl I 2006 S. 79) wurde der Abzug von Steuerberatungskosten als Son-derausgaben ausgeschlossen.
Niedersächsisches FinanzgerichtUrteilvom17.01.2008Az.: 10 K 103/07Orientierungssatz:Einkommensteuer 2006 Die Abschaffung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten ist nicht verfassungswidrig Revision zugelassen - Az. des BFH noch nicht
Der BFH hat mit Urteil vom 22. 11. 2007 - V R 43/06 - seine bisherige Rechtsprechung zum Vorsteuerabzug bei Erwerb und erheblichem Umbau eines gemischt genutzten Gebäudes bestätigt. Wurden Aufwendungen getätigt, die das Gebäude selbst betreffen,
BFH, Urteil vom 22.11.2007 - V R 43/06Vorinstanz: FG Brandenburg vom 17.10.2005 - 1 K 430/03 (EFG 2006, 380)LEITSÄTZE1. Der Senat hält für den Umfang des Vorsteuerabzugs bei Erwerb und erheblichem Umbau eines Gebäudes, das anschließend vom Erwerber
In dem dem Urteil vom 7.11.2007 - II R 28/06 - zugrundeliegenden Fall behandelte das FA einen Teil der Vergütungen, die eine GmbH an die Ehefrau (Klägerin) des Mitgesellschafters und Geschäftsführers (E) für deren Tätigkeit als freie Mitarbeiterin
BFH, Urteil vom 7.11.2007 - II R 28/06Vorinstanz: FG Nürnberg vom 18.11.2004 - IV 284/2003LEITSATZZahlt eine GmbH auf Veranlassung eines Gesellschafters einer diesem nahestehenden Person überhöhte Vergütungen, liegt regelmäßig keine freigebige
Die EU-Kommission geht gegen Deutschland in mehreren Fällen vor, im Steuerrecht hinsichtlich folgender Fälle:- diskriminierende Regelungen zur Abschreibung von Gebäuden im EU-Ausland, - diskriminierende Behandlung von Steuerpflichtigen, vor allem von
Schreiben vom 21.12.2007 - IV B 2 - S 2144/07/0002Das BMF nimmt Stellung zur Frage der Zuordnung der Steuerberatungskosten zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung.Volltext: // BB-ONLINE