EuGH-Urteil vom 18.12.2007 – C-101/05, „A“, zur Gemeinschafts-rechtsmäßigkeit der schwedischen Regelungen über die Steuerbefreiung von Dividenden, die von einer in ei-nem Drittstaat (hier: Schweiz) ansäs-sigen Gesellschaft in Form von Aktien an einer Tochtergesellschaft an einen in Schweden ansässigen Steuerpflich-tigen („A“) ausgeschüttet werden.
In dem dem Urteil vom 30.8.2007 - IV R 47/05 zugrundeliegenden Sachverhalt war atypisch still Beteiligte am gewerblichen Unternehmen einer GmbH nicht eine natürliche
Im dem dem Urteil vom 11.10.2007 - IV R 38/05 zu § 15a EStG zugrundeliegenden Fall hatte ein Kommanditist zusätzlich zu der im Handelsregister eingetragenen, von ihm noch nicht erbrachten Pflichteinlage eine weitere Sacheinlage in Form einer
Im Urteil vom 23.8.2007 - V R 14/05 stellt der BFH klar, dass eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung dann vorliegt, wenn die übertragenen Vermögensgegenstände
BFH, Urteil v. 30.8.2007 - IV R 47/05Vorinstanz: FG Niedersachsen v. 31.3.2005 - 6 K 782/03 (EFG 2005, 1292)LEXinform-Nr.: 0586729Der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG für Personengesellschaften steht auch einer Kapitalgesellschaft zu,
Verlustausgleichsbeschränkung nach § 15a EStG: Sacheinlage nicht in jedem Fall mit der Hafteinlage zu verrechnenBFH, Urteil v. 11.10.2007 - IV R 38/05Vorinstanz: FG Hamburg v. 20.5.2005 - VI 30/03 (EFG 2005, 1431)Leitsatz:Leistet der Kommanditist
Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG 1999BFH, Urteil v. 23.8.2007 - V R 14/05Vorinstanz: FG Schleswig-Holstein v. 9.12.2004 - 4 K 220/02 (EFG 2005, 643)Leitsätze:1. Die nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs.
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 18.9.2007, I R 75/06 Abzugsbeschränkung für Bewirtungsaufwand Leitsätze Bewirtet ein Unternehmen im Rahmen einer Schulungsveranstaltung an dieser Veranstaltung teilnehmende Personen, die nicht seine Arbeitnehmer sind, so
BUNDESFINANZHOF Gemeinschaftsrechtsmäßigkeit des Steuerabzugs nach § 50a Abs. 4 EStG 2002 derzeit nicht ernstlich zweifelhaft Es ist derzeit nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG 2002 unter Beachtung der
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 25.7.2007, III R 15/07 Ablauf der Klagefrist erst einen Monat nach Bekanntgabe der vollständigen Einspruchsentscheidung Leitsätze Fehlt eine Seite der Einspruchsentscheidung und wird dies vor Ablauf der regulären
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES FINANZGERICHT Beselerallee 39 - 41 24105 Kiel Tel. 0431 988 3835, Fax 0431 988 3846 Az.: 4 K 9/06 Urteil vom 2. Oktober 2007 Zur Veröffentlichung freigegeben ab: 12. Dezember 2007 Stichwort: Die Vorsteuer aus
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 5.6.2007, I R 9/06 Verlust der wirtschaftlichen Identität nach § 8 Abs. 4 KStG 1996 a.F. - Mit einer Einstellung und Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs wirtschaftlich vergleichbarer Sachverhalt i.S. des § 8 Abs. 4 Satz 1
Spenden für steuerbegünstigte Zwecke, § 10b EStG BETREFF Steuerbegünstigte Zwecke (§ 10b EStG); Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007; Neue Muster für Zuwendungsbestätigungen ANLAGEN 1 GZ IV C 4 - S
Mit Urteil v.18.9.2007 hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für die Bewirtung von Personen, die nicht Arbeitnehmer des Unternehmens sind, der Abzugsbeschränkung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG unterliegen.
Mit Beschluss v. 29.11.2007 – I B 181/07 hat der BFH im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (AdV) entschieden, dass der Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG auch im Jahr 2007 mit Gemeinschaftsrecht in Einklang steht.