: Zinsschranke (§ 4hEStG,§ 8aKStG)
BMF, 4.7.2008 – IV C 7 – S 2742-a/07/10001 Das BMF äußert sich zu Zweifelsfragen bei der Anwendung der Zinsschranke, u. a. zum Begriff des Fremdkapitals, wobei das Factoring ausführlich behandelt wird (Rz. 29–39 des Schreibens). Im Rahmen der Erläuterung des Zinsbegriffs wird u. a. festgelegt, dass Zinsaufwendungen und -erträge, die Sonderbetriebsausgaben oder -einnahmen sind, der Mitunternehmerschaft zugeordnet werden (Rz. 19 und Rz. 50ff.), Rz. 25 bis 26 erläutern die Behandlung der Zinsanteile in Leasingraten. Weitere Punkte sind u. a. die Ermittlung des steuerlichen EBITDA, der Konzernbegriff (Rz. 59ff.), die Escape-Klausel (Rz. 69ff.), die Gesellschafterfremdfinanzierung (Rz. 79ff.) sowie die Anwendung der Zinsschranke bei PPP-Projekten und bei Betrieben der öffentlichen Hand.