// Standpunkt: Neue Pflichten durch das geplante Steuerbürokratieabbaugesetz
Geht es nach dem BMF, so sollen Steuerdaten von Unternehmen künftig elektronisch übermittelt werden. So sieht es der Referentenentwurf eines Steuerbürokratieabbaugesetzes vor. Das Ziel ist gut, wenn ohnehin Steuerbilanz und Daten der Steuererklärung schon elektronisch vorliegen.
Das Problem liegt aber in der grundsätzlichen Verpflichtung, diese Kommunikationswege zu nutzen. Härtefallanträge verursachen neue Bürokratie. Großzügige Bagatellregelungen wären mindestens erforderlich. Und es soll der Finanzverwaltung gestattet werden, den Umfang der zu übertragenen Steuerbilanzdaten zu bestimmen. Erinnern wir uns an die Anlage EÜR. Software musste umgeschrieben, Mitarbeiter geschult werden, um dem übermäßigen Informationsbedürfnis der Finanzverwaltung nachkommen zu können. Was kommt bei der Bilanz auf uns zu? Hier wäre eine gesetzliche Regelung vonnöten, um nicht die Wirtschaft mit neuer Bürokratie zu belasten, von der ausschließlich die Finanzverwaltung profitiert.
Einen großen Schritt in die richtige Richtung macht der Entwurf, indem er auch eine vorläufige Steuerfestsetzung bei anhängigen „einfachgesetzlichen“ Regelungen zulassen will. Masseneinsprüche würde es nicht mehr so häufig geben. Übersehen wird dabei jedoch, dass nicht nur der BFH, sondern auch das BVerwG und sogar das BVerfG über einfachrechtliche steuerliche Fragestellungen entscheiden können. Eine spürbare Entlastung bringt diese Regelung jedenfalls nur, wenn die Finanzbehörden auch umfassend hiervon Gebrauch machen.
Dipl.-Kfm. Maik Czwalinna, StB, DStV, Berlin