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Steuerrecht
10.07.2008
Steuerrecht
EU: Ermäßigte Steuersätzebei Dienstleistungen

Die EU-Kommission will die Vorschriften zur Mehrwertsteuer ändern. Damit wird den Mitgliedstaaten mehr Spielraum eingeräumt, bei bestimmten Dienstleistungen dauerhaft ermäßigte MwSt-Sätze anzuwenden. Der Kommissionsvorschlag betrifft in erster Linie so genannte arbeitsintensive Dienstleistungen. So soll im Wohnungswesen die Beschränkung auf Wohnungen „im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus“ wegfallen, so dass auf die Lieferung und den Bau aller Wohnungen sowie auf alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Wohnungswesen (einschließlich Renovierung, Instandsetzung, Reinigung usw.) ermäßigte Sätze angewandt werden können. Auch Dienstleistungen des Gaststättengewerbes und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme alkoholischer Getränke, sollen eingeschlossen werden. Der Vorschlag zur Änderung der Richtlinie ist abrufbar unter www.ec.eu ropa.eu/taxation_customs/index_de.htm.

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