: Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderungder Mitarbeiterkapitalbeteiligung
Mit dem Gesetz soll die steuerliche Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligungen wird im Rahmen des EStG und des Fünften VermBG erweitert werden. Der derzeitige § 19a EStG wird durch § 3 Nr. 39 EStG-E ersetzt. Hiernach wird der Vorteil des Arbeitnehmers aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von bestimmten Vermögensbeteiligungen steuerfrei gestellt, soweit der Vorteil 360 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt (bisher 135 Euro, § 19a EStG). Die Begrenzung auf den halben Wert der Beteiligung fällt weg. Außerdem wird das InvestmG geändert, um insbesondere für Mitarbeiter kleiner und mittlerer Unternehmen die Möglichkeit der Anlage von Kapital in einen Mitarbeiterbeteiligungsfonds zu schaffen (§§ 90 l bis r InvestmG- E). Das Gesetz soll am 1.4.2009 in Kraft treten, die vielfältigen Modelle, die sich in der Praxis der Unternehmen entwickelt haben, sollen bis einschließlich 2015 wie bisher gefördert werden. Der Referentenentwurf ist abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de