: Anwendungsfragen zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG i. d. F. des UntStRefG 2008 vom 14.8.2007 (BGBl. I S. 1912, BStBl I S. 630) vom 4.Juli 2008
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 4.8.2008
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurden u. a. die bisherigen Regelungen in § 8 Nr. 1 bis 3 und 7 GewStG a. F. zur Hinzurechnung von Entgelten für die Nutzung von Betriebskapital durch die Regelung des § 8 Nr. 1 GewStG ersetzt. Die Änderungen sind erstmals für den Erhebungszeitraum 2008 anzuwenden (§ 36 Abs. 5a GewStG). Der Erlass nimmt zu Anwendungsfragen Stellung.