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Steuerrecht
24.07.2008
Steuerrecht
EuGH: Italienische MwSt-Amnestie verstößt gegen Gemeinschaftsrecht

Mit Urteil vom 17.7.2008 - C-132/06 - hat der EuGH entschieden, dass die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Art. 2 und 22 der Sechsten MwSt-Richtlinie 77/388/EWG vom 17.5.1977 sowie aus Art. 10 EG verstoßen hat, dass sie in den Art. 8 und 9 Gesetz Nr. 289 über die Bestimmungen zur Festlegung des Jahres- und Mehrjahreshaushalts des Staates (Haushaltsgesetz 2003) einen allgemeinen und undifferenzierten Verzicht auf die Überprüfung der in mehreren Besteuerungszeiträumen (1998 bis 2001) bewirkten steuerbaren Umsätze vorgesehen hat.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1647-2

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