: Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz)
Das Kabinett hat in seiner Sitzung vom 23.7.2008 den Entwurf für das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf soll u.a. die Strategie, papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation zu ersetzen, fortgesetzt und vertieft werden. Gegenüber dem Referentenentwurf vom 20.6.2008 (siehe hierzu BB 2008, 1423 und 1535) kann nach dem Regierungsentwurf eine vorläufige Steuerfestsetzung nach § 165 Nr. 4 AO n.F. auch dann vorgenommen werden, wenn "die Auslegung eines Steuergesetzes Gegenstand eines Verfahrens bei dem Bundesfinanzhof ist.". Die im Referentenentwurf vorgesehene Voraussetzung, dass der Ausgang des Verfahrens geeignet sein muss, anhängige Einsprüche durch Allgemeinverfügung zurückzuweisen, ist im Regierungsentwurf nicht mehr enthalten. Der Regierungsentwurf ist abrufbar unter www.bundesfinanzministerium. de