: Abkommen über Auskunftsaustausch für Steuerzwecke mit Jersey unterzeichnet
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Regierung von Jersey haben am 4.7.2008 das Abkommen über den Auskunftsaustausch in Steuersachen und die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei bestimmten Einkünften unterzeichnet. Das Abkommen berechtigt jede Partei, die andere Partei um Auskunft zu einer konkreten Steuersache zu ersuchen, die Gegenstand einer Ermittlung oder Untersuchung ist. Das Abkommen erstreckt sich auf bestimmte Einkünfte natürlicher Personen sowie auf Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen. Es bedarf zu seinem Inkrafttreten der Ratifikation durch die gesetzgebenden Körperschaften. Das Abkommen ist abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de