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Steuerrecht
25.09.2008
Steuerrecht
: Erbschaftsteuerreform verfassungswidrig?

Ein im Auftrag des DIHK erstelltes Rechtsgutachten von Prof. Dr. Rainer Wernsmann äußert verfassungsrechtliche Zweifel an dem aktuell vorliegenden Gesetzentwurf zum Erbschaftsteuerreform:
 
Insbesondere die Behaltefrist von 15 Jahren sei „klar verfassungswidrig“, da dadurch Familienunternehmen mit vielen Gesellschaftern härter getroffen würden als andere. Eine bisherige fünfjährige Behaltensfrist sei dagegen wohl verfassungskonform und sollte zum Schutz von Arbeitsplätzen auch beibehalten werden. Bedenken werden auch gegen die Doppelbelastung durch Einkommensteuer und Erbschaftsteuer erhoben. Ferner müsse der Gesetzgeber die Grundsätze der Wertermittlung von Betriebsvermögen selbst festlegen; zentrale Fragen wie Kapitalisierungszinssatz oder Öffnungsklausel beim Ertragswertverfahren dürften nicht der Exekutive überlassen werden.
 
Verfassungsrechtliche Zweifel bestünden außerdem hinsichtlich der Lohnsummenregel, wenn es auch im Fall der Krise des Unternehmens zu einer sofortigen Nachversteuerung kommt, da dies zu einer Verstärkung der Krise führe und dem Zweck des Gesetzes widerspreche, Arbeitsplätze zu erhalten.– Selbst Bundeskanzlerin Merkel hat Änderungen an dem Gesetzentwurf gefordert und erhält „Schützenhilfe“ aus Kreisen von Unions-Mittelstandspolitikern, die ebenfalls verfassungsrechtliche Zweifel an dem gegenwärtigen Gesetzentwurf insbesondere im Hinblick auf die Regelungen zur Unternehmensnachfolge geäußert hatten.

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