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Steuerrecht
11.09.2008
Steuerrecht
BFH: Vorlage der Bescheinigung über Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung nicht konstitutive Voraussetzung für Steuerbefreiung

Ausgaben des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers sind steuerfrei, soweit er dazu gesetzlich verpflichtet ist. Eine solche Verpflichtung enthält § 257 Abs. 2a SGB V hinsichtlich des Beitragszuschusses für private Krankenversicherungen. Kann der Arbeitnehmer keine Bescheinigung darüber vorlegen, dass die Krankenversicherung, bei der er privat versichert ist, die Voraussetzungen des § 257a Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB V erfüllt, steht dies der Steuerbefreiung nicht entgegen, da es sich nach Auffassung des BFH dabei um keine konstitutive Voraussetzung handelt (BFH, 22.7.2008 – VI R 56/05). Diese Regelungen finden auch Anwendung auf Steuerpflichtige, die eine Krankenversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben, das seinen Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat. Daher liegt auch kein Verstoß gegen die Dienstleistungsfreiheit i. S. d. Art. 49 EGV vor.
 
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2040-2

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