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Steuerrecht
30.10.2008
Steuerrecht
BFH: Aufwendungen für NLP- und Supervisionskurse als Werbungskosten

Durch Urteile vom 28.8.2008 – VI R 44/04 und VI R 35/05 – hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für Kurse zum „Neuro-Linguistischen Programmieren“ (NLP-Kurse) und für Supervisionskurse Werbungskosten darstellen können. Sie dienen der Sicherung und Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit als Bestandteil der Sozialkompetenz („soft skills“) zu Schlüsselqualifikationen für Führungspositionen. Insofern liegen auch gleichgerichtete Interessen vor, so dass auch ein homogener Teilnehmerkreis zu bejahen ist. Die Kenntnisse werden im Rahmen der beruflichen Tätigkeit verwendet, so dass eine berufliche Veranlassung vorliegt.
 
Private Verwendungsmöglichkeiten der vermittelten Lehrinhalte sind unbeachtlich, wenn sie sich als bloße Folge zwangsläufig und untrennbar aus den im beruflichen Interesse gewonnenen Kenntnissen und Fähigkeiten ergeben.
 
Volltextder Urteile: // BB-ONLINE BBL2008-2431-1

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