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Steuerrecht
23.10.2008
Steuerrecht
BFH: Vorsteuerberichtigungspflicht für USt- Voranmeldung

BFH: Vorsteuerberichtigungspflicht für USt- Voranmeldung Im Urteil vom 19.8.2008 – VII R 36/07 – hat der BFH wie folgt entschieden: Wird die Lieferung, für die der Vorsteuerabzug beansprucht wird, rückgängig gemacht, wird dadurch die Berichtigungspflicht gem. § 17 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 1 S. 3 UStG ausgelöst. Das wiederum bewirkt die (Teil-)Erledigung der vorangegangenen Umsatzsteuerfestsetzung „auf andere Weise“ i. S. d. § 124 AO. Ggf. resultiert daraus ein Rückforderungsanspruch des Fiskus aus § 37 Abs. 2 AO gegenüber dem Zessionar im Umfang der ursprünglich zu hoch ausgezahlten Steuervergütung. Eine Fortentwicklung der Rechtsprechung beinhaltet das vorliegende Urteil insofern, als der BFH klarstellt, dass die Feststellung einer vom FA angemeldeten, einen früheren Vorsteuerabzug berichtigenden USt zur Insolvenztabelle wie ein Berichtigungsbescheid mit den o. a. Folgen wirkt. Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2374-2

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