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Steuerrecht
02.10.2008
Steuerrecht
: Elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungsdaten ab 2009 nur noch mit Authentifizierung

Die OFD Hannover hat darauf hingewiesen, dass für Arbeitgeber, die zur elektronischen Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungsdaten verpflichtet sind, ab dem Kalenderjahr 2009 erhöhte Sicherheitsanforderungen gelten. Die Lohnsteuerbescheinigungsdaten für Arbeitslöhne, die ab dem 1.1.2009 gezahlt werden, können gemäß § 41b EStG nur noch authentifiziert nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung übermittelt werden (sog. Sicherheitsauthentifizierung). Lohnsteuerbescheinigungen von Arbeitslöhnen für das Kalenderjahr 2008 sind hiervon nicht betroffen.
Für die Sicherheitsauthentifizierung ist eine einmalige Registrierung im ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/eportal erforderlich.
 
(OFD Hannover, PM 29.9.2008)

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