BFH: Übergangszeitpunkt des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktienkaufvertrag bei vorläufig festgelegtem Kaufpreis
Der BFH hat sich durch Urteil vom 22.7.2008 – IX R 74/06 – zum Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums bei Aktienkaufverträgen geäußert. Danach geht das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen noch nicht mit dem Abschluss des Kaufvertrags auf den Erwerber über, wenn die Parteien eines Aktienkaufvertrags den Kaufpreis im Jahr des Vertragsabschlusses zunächst nur vorläufig festlegen – und zwar aufgrund eines erst im folgenden Jahr zu erstellenden Wertgutachtens, und die Besitzübertragung von der vollständigen Zahlung des Kaufpreises abhängig machen. Denn das wirtschaftliche Eigentum kann erst dann übergehen, wenn der Erwerber nicht nur aufgrund eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäfts bereits eine rechtlich geschützte, auf den Erwerb der Anteile gerichtete Position mit den mit dem Anteil verbundenen wesentlichen Rechten erworben hat, sondern auch das Risiko einer Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen sind. An dem zuletzt genannten Merkmal fehlt es vorliegend: Bis zur Erstellung des Wertgutachtens trägt der Verkäufer diese Risiken.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-2150-1
--Die bilanziellen Auswirkungen des Urteils werden von Hahne in der Rubrik Bilanzrecht und Betriebswirtschaft imHeft 42/08 kommentiert.